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Dezember 2024

ARAG

Schon die Sporttasche gepackt? Gemeinsame Reisen stärken den Teamgeist und gehören zum Vereinsleben wie das Leder zum Ball. Mit der Reiseversicherung für Sportvereine sind Sie als Organisator oder Teilnehmer ideal geschützt!

Wann braucht mein Verein eine Insolvenzabsicherung für Reisen?

Die Gesetzesregelung in § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt, dass Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen des Veranstalters absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter, sondern auch für Vereine und Verbände. Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist derjenige, der mehr als zwei Reisen pro Jahr veranstaltet und mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.

Entscheidungshilfe: In diesen Fällen benötigen Sie eine Insolvenzabsicherung

Bei der ARAG erhalten Sie diese Insolvenzabsicherung automatisch in Kombination einer weitreichenden Veranstalter-Haftpflicht.

Einfach praktisch: Auf www.ARAG-Sport.de können Sie Ihren individuellen Beitrag ganz einfach selbst berechnen und direkt online abschließen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich: Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Landessportbund/-verband zuständige Versicherungsbüro – ein Anruf genügt!