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September 2024

ARAG

Sportvereine beteiligen sich im Sommer gerne an Straßenfesten, um das gesellige Leben ihres Ortes zu unterstützen und durch ihre Präsenz neue Mitglieder zu werben. Häufig wird dabei Kaffee und selbst gebackener Kuchen verkauft. Aber auch warme Speisen, wie z.B. gegrillte Würstchen oder selbstgemachter Kartoffel- oder Nudelsalat finden sich häufig auf der Speisekarte. Was passiert jedoch, wenn trotz aller Sorgfalt der Kuchen oder die Fleischwaren „einen Stich“ haben und die Käufer durch den Verzehr Magen- oder Darmprobleme bekommen?

Zunächst einmal sind die Hygiene-Anforderungen in Deutschland bei Lebensmittel-Verkaufsständen sehr hoch. Die Anforderungen sind regional unterschiedlich und reichen von der Abdeckhaube für die Kuchen bis zum Haarnetz für die Verkäufer. Die Vereine sollten sich daher rechtzeitig beim Ordnungsamt erkundigen, welche Hygienemaßnahmen zu erfüllen sind.

Für den Fall, dass mehrfach Magen-/Darmprobleme bei den Straßenfestbesuchern auftreten, liegt der Verdacht nahe, dass verdorbene Lebensmittel verkauft wurden. Zur Beweissicherung rät die ARAG Sportversicherung, dass die Kühlwege und die Anschaffung/Herstellung der Waren dokumentiert werden.

Die Leistung der ARAG Sporthaftpflichtversicherung umfasst die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr der unberechtigten Ansprüche und die Befriedigung der berechtigten Ansprüche. Es muss als erstes geklärt werden, ob die Magen-/Darmprobleme der Besucher tatsächlich darauf zurückzuführen sind, dass der Sportverein verdorbene Lebensmittel verkauft hat und ihn an diesem Umstand ein Verschulden trifft. Liegt ein Verschulden bei den Vereinsmitgliedern vor, werden die berechtigten Ansprüche der Erkrankten grundsätzlich befriedigt. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder andere Forderungen sein.

Auch Haftpflichtansprüche, die sich persönlich gegen die handelnden Personen des Vereins, bzw. gegen die Vorstandsmitglieder richten, sind über die Vereins-Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages abgedeckt.

Bei allen möglichen Fallstricken, die sich durch den Betrieb eines Kuchen- oder Würstchenstands ergeben können, müssen die Sportvereine nicht darauf verzichten. Man muss nur entsprechend vorbereitet sein. Und: Sie können sich im Schadenfall auf die ARAG Sportversicherung verlassen.