Bei strahlendem Wetter freuten sich die Mitglieder des örtlichen Tennisclubs auf die langersehnte Saisoneröffnung.
Walter O. spielte ein spannendes Doppel mit seinen Trainingspartnern.
Um nach dem gegnerischem Aufschlag einen langen Ball zu returnieren, musste er ein ganzes Stück weit rückwärts über die Grundlinie laufen.
Plötzlich kam Walter O. zu Fall. Er war über eine Sprühdüse der Beregnungsanlage gestolpert. Das beim Sturz hörbare Knacken im Kniegelenk verhieß nichts Gutes.
Das Match wurde abgebrochen. Im Krankenhaus wurden ein Kreuzband- und Meniskusriss im rechten Knie diagnostiziert.
Walter O. war unfallbedingt daraufhin mehrere Monate arbeitsunfähig.
Es stellte sich heraus, dass sich die Beregnungsdüse an einer nicht zulässigen Stelle im Auslaufbereich befand. Der betroffene Platz wurde vorläufig gesperrt.
Walter O. einigte sich mit der ARAG auf einen angemessenen Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Aus der Sport-Unfallversicherung erstattete die ARAG eine Übergangsleistung sowie eine Invaliditätsentschädigung, entsprechend einem Dauerschaden von 20 Prozent.
Alle Vereinsmitglieder waren erleichtert, als der Vorstand auf der nächsten Mitgliederversammlung mitteilte, dass man Dank eines Sponsors kurzfristig auf eine vollautomatische Versenk-Beregnungsanlage umrüsten könne, so dass das Verletzungsrisiko wie im Fall Walter O. zukünftig entfallen werde.