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Dezember 2024

ARAG

Endlich war es soweit. Zur Belohnung für den Liga-Gruppensieg fuhr die komplette Mannschaft des örtlichen Fußballvereins für mehrere Tage zum Oktoberfest nach München.

Ein Vorbereitungskomitee hatte alles bestens organisiert – von der Busreise über die Unterkunft bis hin zur Reservierung von Sitzplätzen im Festzelt. Die Stimmung im Bierzelt war hervorragend.

Plötzlich lag Peter R. am Boden. Ein Lichtstrahler hatte sich von der Zeltdecke gelöst und war dem Besucher auf den Kopf gefallen. Christian H., der neben Peter R. gestanden hatte, kümmerte sich nach einem Schreckmoment gleich um die Erste Hilfe und organisierte die Anforderung eines Rettungsdienstes.

Peter R. wurde schnell ins nächste Krankenhaus transportiert. Wegen eines mittelschweren Schädel-Hirn-Traumas musste Peter R. zunächst einige Tage in stationärem Aufenthalt bleiben. Die Rückbeförderung zum Wohnort erfolgte auf ärztliche Anordnung mit einem speziellen Krankentransportfahrzeug.

Die Sportversicherung gilt für die Vereinsmitglieder nicht nur beim Training und bei Wettkämpfen, sondern auch bei Vereinsveranstaltungen, wie geselligen Abenden oder Vereinsreisen mit touristischem Charakter. Peter R. meldete den Unfall und erhielt – nach Vorinanspruchnahme seiner gesetzlichen Krankenkasse – die Leistungen für Bergungskosten rückerstattet.

Gegenüber dem Veranstalter des Festzeltes und dem Elektrobetrieb, der den schadenverursachenden Strahler installiert hatte, erhob Peter R. über einen Rechtsanwalt Schadenersatzansprüche wegen Schmerzensgeld und Verdienstausfalls.

Kostenschutz hatte die ARAG SE zugesagt. Erfreulicherweise heilten die Unfallverletzungen bei Peter R. ohne Folgen aus. Mit der Gegenseite wurde eine gütliche Einigung erzielt.

Alle waren froh, als Peter R. wieder regelmäßig am Training teilnehmen konnte. Schließlich wollte man in der neuen Saison doch um den Klassenerhalt kämpfen.