Mareike, Miriam und Jonathan, alle Mitglieder der D-Jugend eines Hockeyvereins, waren von einem Vater zum Bus gebracht worden. Die Abfahrt nach Spanien – gemeinsam mit den Trainern und Betreuern – erfolgte vom örtlichen Bahnhofsvorplatz. Das Reisefieber bei allen Kindern sowie die Vorfreude auf die zweiwöchige Herbstferien-Freizeit waren schon seit Wochen groß. Nun ging es endlich los.
Vor Ort angekommen, genossen die Trainer und alle Teilnehmer das milde, freundliche Wetter am Mittelmeer. Das Hotel war mit Blick auf Sportgruppen gut ausgestattet, die Stimmung war gut und auch die Verpflegung ließ keinen Wunsch offen.
Plötzlich erreichte die Teilnehmer eine Hiobsbotschaft. Der Reiseveranstalter, ein Verein als Unterorganisation eines Sportverbandes, der während der Schulferien Reisen für Kinder und Jugendliche anbot, war zahlungsunfähig geworden und meldete am fünften Reisetag wegen finanzieller Schwierigkeiten Insolvenz an.
Ein Elternteil überzeugte sich in der Heimat persönlich davon, dass die Geschäftsräume des Reiseveranstalters geschlossen und verwaist waren. An der Bürotür hing nur noch ein Schild „Zu vermieten“. Die Telefone glühten bei allen Beteiligten heiß. Da der Reiseveranstalter weder den spanischen Hotelier, noch den deutschen Busunternehmer, der schon längst wieder die Heimreise angetreten hatte, bislang in vollem Umfang bezahlt hatte, standen plötzlich vor allem der weitere Aufenthalt und die Rückbeförderung der Jugendlichen in Frage.
Der Vereinsvorstand war froh, dass der Reiseveranstalter bei der ARAG die für Reiseveranstalter gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen hatte. Unverzüglich meldete man den Fall der ARAG. Auf den von der ARAG ausgedruckten Sicherungsscheinen, die jedem Reiseteilnehmer ausgehändigt worden waren, fanden sich alle nötigen Daten. Damit waren per ARAG-Bürgschaft die Kundengelder gesichert, so dass ggfs. der gezahlte Reisepreis erstattet und zusätzliche Rückreisekosten erstattet werden, wenn die Reiseleistungen vom Veranstalter aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit nicht ordnungsgemäß erbracht werden können.
Auch weitere Reisen desselben Veranstalters fielen komplett ersatzlos aus.
Eine erlösende Nachricht freute alle: Zeitgleich mit den Jugendlichen des Hockeyvereins verbrachte eine weitere Reisegruppe eines städtischen Reiseveranstalters derselben Stadt die Ferien im selben Hotel und hatte aufgrund von Stornierungen erkrankter Teilnehmer noch ausreichend Platz im Bus. So konnten alle Reiseteilnehmer des Hockeyvereins auf der Rückfahrt mitgenommen werden, wenngleich zwei Tage früher als gebucht.
Für die offenen Forderungen – sowohl des Hoteliers wie auch des Busfahrtunternehmens – erteilte die ARAG als Kautionsversicherer vorläufige Deckungszusagen, weil die Vereinsbetreuer vor Ort den Hotelpreis noch einmal zahlen mussten. Drüber hinaus erstattete die ARAG den Betroffenen den nicht genutzten Reisepreis.
Wie geplant, konnten alle Kinder in der Heimat glücklich wieder in Empfang genommen werden. Mareike, Miriam und Jonathan strahlten, als sie ihre Eltern wiedersahen. Der Spruch „wenn einer eine Reise tut, kann er was erzählen“ hatte nun allerdings auch für die Abholer eine neue Bedeutung.
Nachdem die Ermittlungen des Insolvenzgerichts abgeschlossen waren, wurde das Busunternehmen, das die Kinder von Spanien nach Hause gefahren hatte, von der ARAG Versicherung bezahlt. Außerdem erstattete die ARAG die Summe, die an das Reiseunternehmen umsonst gezahlt worden war. Den Eltern, deren Kinder bei später terminierten Reisen nach der Insolvenz überhaupt nicht mehr verreisen konnten, wurden alle im Vorfeld geleisteten Anzahlungen auf den Reisepreis zurückerstattet.