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Dezember 2024

ARAG

Viele Vereine verfügen über Kooperationsverträge mit Schulen und Kitas, um eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule sicherzustellen. Neben wichtigen sozialen Aufgaben, wie z.B. der Hausaufgabenbetreuung oder Essensausgabe, können die Schüler so für den Sport interessiert werden. Damit bietet sich auch eine gute Möglichkeit der Mitgliedergewinnung.

Wie aber ist der Versicherungsschutz für die Übungsleiter geregelt, die im Rahmen dieser Betreuung ja nicht unmittelbar für den Verein sportliche Übungsstunden abhalten?

Die ARAG Sportversicherung folgt auch hier der aktuellen Entwicklung des organisierten Sports und versichert die Übungsleiter auch bei ihren Tätigkeiten in der offenen Ganztagsschule. Der Versicherungsschutz besteht nicht nur, wenn der Übungsleiter in der Vereinsanlage tätig ist, sondern auch dann, wenn die Betreuung in den Räumen des Kooperationspartners (Schule oder Kita) stattfindet. Auch der Weg zu und von der Tätigkeit ist mitversichert.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine vom Landessportbund/Landessportverband geförderte/unterstützte schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein und dem Kooperationspartner vorliegt.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gern Ihr Versicherungsbüro.