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April 2024

ARAG

Das Vereinsleben eines Sportvereins ist oft viel mehr als nur Training und Wettkampf. Viele Sportvereine nehmen vielfältige kulturelle und soziale Aufgaben wahr. Die Weihnachtszeit bietet sich hier besonders an. Die Senioren des Ortes freuen sich über eine Einladung ins Vereinsheim oder die Bewohner eines Altenheims freuen sich umgekehrt über einen Besuch.

Muss der Verein dabei für seine Versicherung etwas Besonderes beachten?

Die ARAG Sportversicherung versichert das übliche und satzungsgemäße Vereinsleben, also auch eine Weihnachtsfeier mit Senioren. Wenn der Verein die Senioren zu sich ins Vereinsheim einlädt, ist der Verein als Gastgeber versichert. Sollte ein Gast zu Schaden kommen, weil er z.B. über eine Stolperfalle stürzt und sich verletzt, prüft die ARAG den Schadensersatzanspruch, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt den berechtigten Schadensersatzanspruch. Die Helfer sind auch dann versichert, wenn sie nicht Mitglied des Vereins sind.

Wenn der Verein mit einer Delegation ein Seniorenheim besucht und die Kinderabteilung mitnimmt, um den Bewohnern zum Beispiel etwas Sportliches vorzuführen oder Weihnachtslieder zu singen, besteht ebenfalls eine Deckung über die Sportversicherung. Die Vereinsmitglieder sind nicht nur bei der Veranstaltung selbst versichert, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg.

Was die ARAG Sportversicherung betrifft, steht also einer schönen und fröhlichen Weihnachtsfeier, mit der Sportvereine Senioren eine Freude bereiten, nichts im Weg.