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April 2024

ARAG

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten eines Vereins: Sie wählt den Vorstand, beschließt die Satzung und hat Recht auf Auskunft gegenüber dem Vorstand.

Als wichtigstes Vereinsorgan kann die Mitgliederversammlung neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung sowie den Vereinszweck ändern und den Verein auflösen. Nach Verlesung des Berichts der Kassenprüfer entscheidet die Mitgliederversammlung außerdem über die Entlastung des Vorstands.

Eine Mitgliederversammlung kommt dann zustande, wenn sich die Mitglieder eines Vereins an einem festgelegten Ort zu einer vereinbarten Zeit treffen. Mindestens einmal im Jahr ist das in Form der Jahreshauptversammlung gängige Praxis.

Einberufen wird die Mitgliederversammlung, durch den gesamten vertretungsberechtigten Vereinsvorstand. Und zwar immer dann, wenn es die Satzung vorsieht oder wenn es im Interesse des Vereins liegt.

Die Durchführung einer Mitgliederversammlung sollte in der Satzung geregelt werden. Kommt der Vorstand oder das Einberufungsorgan dem nicht nach, können die Mitglieder eine Einberufung zur Mitgliederversammlung erzwingen.

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung. Es gelten dieselbe Einladungsformen und –fristen sowie dieselbe Beschlussfähigkeit. Den Unterschied machen die Vereinssatzungen.

Wie sind die an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Vereinsmitglieder versichert? Für alle Teilnehmer besteht der volle Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags einschließlich auf dem Hin- und Rückweg. Fahrten mit privaten PKW sind im Rahmen der Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz ebenfalls versichert. Lediglich Verträge mit den Vertraglichen Bestimmungen „Superschutz/Mindestschutz“ bieten für diese Fahrten keine Deckung. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne.