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November 2024

Landessportbünde

In der Saison 2009/2010 wurde auf Initiative der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS), des Deutschen Skiverbandes und DSV aktiv/Freunde des Skisports (FdS) in Kooperation mit dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS) das Prädikat „Geprüftes  Skigebiet“ (PGS) eingeführt. Acht Jahre nachdem das Prädikats ins Leben gerufen wurde, blicken SIS, FdS und DSV sowie die zertifizierten Skigebietsbetreiber auf eine Erfolgsgeschichte zurück: Mittlerweile wurden 23 Skigebiete in Deutschland ausgezeichnet.

Mehr Sicherheit im öffentlichen Skiraum

Die Prädikatsvergabe zielt darauf ab, den Skibetrieb in deutschen Gebieten noch sicherer zu machen und Skifahrern eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Wahl des Skigebiets zu bieten. Wer sich für ein zertifiziertes Skigebiet entscheidet, kann darauf vertrauen, dass im Bereich der Pistenorganisation und Sicherheitsmaßnahmen alles getan wurde, um den Skitag zum Genuss werden zu lassen. Denn das Prädikat „Geprüftes Skigebiet“ garantiert die Strukturen eines modernen Skigebietes und alle objektiven Voraussetzungen für sicheren Pistengenuss. Das umfasst neben dem hervorragenden Zustand der Pisten auch eine gut durchdachte Pistenführung, die Staus und Kollisionen verhindert. Um das Prädikat zu erhalten, müssen die Skigebietsbetreiber nicht nur vollumfänglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, sondern zudem einen Katalog weiterer, strenger Prüfkriterien erfüllen. Das Prädikat „Geprüftes Skigebiet“ wird für drei Jahre vergeben, danach muss das Zertifikat erneuert werden. Die DSV-Skiwacht sorgt mit ihren täglichen Kontrollfahrten permanent für die Einhaltung der Richtlinien.

23 zertifizierte Skigebiete in Deutschland

In den acht Jahren, seit Einführung des Prädikats „Geprüftes Skigebiet“, wurden viele große und kleinere Skigebiete in Deutschland zertifiziert. An die folgenden 23 Skigebiete ist das Prädikat „Geprüftes Skigebiet“ vergeben: Arber, Bad Hindelang, Belchen, Bolsterlang, Feldberg, Fellhorn/Kanzelwand, Garmisch Classic, Götschen, Haldenköpfle, Hochfelln, Hohenbogen, Hündle, Jenner, Nebelhorn, Nesselwang, Oberstaufen, Pisten der Brauneck-Bergbahn GmbH, Rossfeld, Schöneck, Skihalle Neuss, Söllereck, Todtnauberg und Zugspitze.

Umfassende Sicherheitskriterien

Wer das PGS beantragt, muss sich einer Skigebietsprüfung unterziehen. Dabei werden alle Pisten unter die Lupe genommen und nach einem vor Ort angepassten Katalog von Prüfkriterien geprüft. Die erfassten Daten werden analysiert, abschließend spricht die Prüfkommission eine Empfehlung aus. Sind alle Vergabekriterien, die auf dem Praxishandbuch „Recht und Sicherheit im organisierten Skiraum“ basieren, erfüllt oder aufgetretene Mängel beseitigt, wird das Prädikat für den Zeitraum von drei Jahren vergeben. Die Einhaltung der Prüfkriterien wird während dieses Zeitraums durch die DSV-Skiwacht kontrolliert.

Geprüft wird:

  • Pistenleitsystem, Pistenpläne, Panoramatafeln, Pistennummerierungen und Klassifizierungen (blau, rot, schwarz)
    • Pistenrandmarkierung auf allen Skipisten
    • Beschilderung der Gefahrenstellen
    • Sicherung versteckter Gefahrenstellen wie z.B. Schneeerzeuger, Schneefangzäune (fest installierte und temporäre), Betonfundamente der Liftstützen oder andere Gegebenheiten, die aufgrund ihrer Position eine atypische Gefahr darstellen
    • Pistenführung im Skigebiet
    • Pistenrandbereiche
    • Letzte Kontrollfahrt im Skigebiet
    • Kennzeichnung aller Trassen

Neben Sicherheitsfragen wird auch die Klassifizierung einer Piste überprüft (Schwierigkeitsgrade blau/rot/schwarz) und geklärt, ob bestimmte Pistenbereiche als Skiroute oder Aufstiegsbereich für Tourengeher gekennzeichnet werden können. Geprüft wird auch, ob die Freibereiche und Außenbereiche vor Skihütten ausreichend kenntlich gemacht und gesichert sind.

Eigenverantwortung nicht vergessen!

Auch wenn die Rahmenbedingungen für einen sicheren Skitag in den zertifizierten Skigebieten perfekt sind, muss jeder Skifahrer selbst etwas für seine Sicherheit tun: Um das Unfallrisiko zu minimieren, müssen, wie im Straßenverkehr, auch auf der Piste Regeln eingehalten werden. Grundlage für die Pistenwahl sollte eine realistische Einschätzung der eigenen skifahrerischen und konditionellen Fähigkeiten sein. Wer das Jahr über nur unregelmäßig Sport betreibt, sollte mit halben Skitagen beginnen oder immer wieder Pausen machen, damit sich der Körper zwischen den Abfahrten erholen kann – denn körperliche Ermüdung und die daraus resultierende Reflexverzögerung sind häufige Unfallursachen. Auch das Tempo muss an das eigene Können, die Beschaffenheit der Abfahrt und die Frequentierung der Piste angepasst werden. Dass während des Pistenvergnügens kein Alkohol konsumiert wird, versteht sich von selbst – gegen ein Après-Ski im Tal ist dagegen nichts einzuwenden.

Versicherungsschutz checken!

Wenn trotzdem etwas passiert, sind die Helfer der Berg- und DSV-Skiwacht in PSG-zertifizierten Skigebieten schnell zur Stelle. Ist eine Rettung per Helikopter notwendig, kann dies enorme Kosten verursachen, da diese nicht von jeder Krankenversicherung getragen werden. Eine finanzielle Absicherung für diese Fälle bietet der Versicherungsschutz im Rahmen einer DSV aktiv-Mitgliedschaft. Mehr Information unter www.ski-online.de.

TIPP DES TAGES

Auch in Skigebieten mit höchsten Sicherheitsstandards ist Eigenverantwortung gefragt: Fahren Sie immer entsprechend Ihrer skifahrerischen und konditionellen Fähigkeiten!
Quelle: www.ski-online.de