Trotzdem bewegten sich Sportvereine nicht in einem „rechtsfreien Raum“. Gerade das Thema Datenschutz müsse im Kontext „mit einer sehr hohen Sensibilität“ behandelt werden. Vereinsvorstände, die mit den Daten ihrer Mitglieder nachlässig umgingen oder sie sogar unberechtigt weitergäben, „müssen im Zweifel mit Geldbußen rechnen“. Müller empfiehlt den Vereinsvorständen daher eindringlich, die Vorschriften, die größtenteils schon seit vielen Jahren gelten, zu beachten.
Müllers Tipp: Der Landessportbund stellt seinen Vereinen im Internet unter der Adresse www.lsbh-vereinsberater.de in der Rubrik „Recht, Steuern und Versicherungen“ Informationen und weiterführende Hinweise, insbesondere zur neuen Datenschutz-Grundverordnung, zur Verfügung.
Quelle: www.landessportbund-hessen.de