Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland steht vor der Tür und zahlreiche Vereine möchten auch in diesem Sommer wieder ein Public Viewing anbieten. Es bietet den Fans die Möglichkeit, die Dramatik und Stimmung auch außerhalb des Stadions hautnah mitzuerleben.
Was genau ist Public Viewing?
Unter Public Viewing versteht man die öffentliche Übertragung von Sportereignissen. Jede Übertragung von Spielen der WM außerhalb der häuslichen Umgebung wird somit als Public Viewing angesehen. Aber nicht jedes Public Viewing bedarf einer Lizenz.
- Wird das Spiel im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft in der Vereinsgaststätte gezeigt, handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe.
- Haben neben den Mitgliedern aber auch Außenstehende Zutritt zu der Gaststätte, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe.
Wann ist Public Viewing gewerblich?
Die FIFA geht von einem gewerblichen Charakter der Veranstaltung aus, wenn für die Vorführung
- direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben werden (z.B. Verkauf von Speisen und Getränken zu erhöhten Preisen, egal ob mit oder ohne Verzehrzwang)
- Mindestverzehr als Eintrittsvoraussetzung, erhöhte Garderobengebühr oder Spendenaufforderungen erhoben werden
- Sponsoring- oder andere Assoziierungsrechte genutzt werden
- ein anderer geschäftlicher Vorteil erzielt wird
Als Veranstalter sollte es der Verein vermeiden, das offizielle Logo oder Marken der FIFA zu verwenden, da die FIFA Urheber- und Markenrechtsverletzungen unerbittlich mit Abmahnungen verfolgt. Er sollte auch nicht den Eindruck erwecken, das Public Viewing sei eine offizielle FIFA Fußball-WM 2018 Veranstaltung.
Weiter zu beachten ist für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehübertragungen, dass GEMA-Gebühren anfallen können. Nationalhymnen, Reporterkommentare etc. unterliegen dem Urheberrecht. Die GEMA zieht die Gebühren für die eigenen Mitglieder, aber auch andere Verwertungsgesellschaften ein. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Die GEMA unterscheidet zwischen Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter. Public Viewing in Gaststätten u.ä. gelten als Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter, für die ein Sondertarif gilt.
Nähere Informationen sind zu finden unter: https://www.gema.de/