Ob Adria, Riviera oder Gardasee: Wer in diesem Jahr mit seinem Boot auf italienischen Küsten- oder Binnengewässern unterwegs ist, sollte prüfen, ob die vereinbarten Deckungssummen seiner Bootshaftpflichtversicherung noch ausreichen. Denn ab sofort gelten jenseits der Alpen neue Mindest-Deckungssummen für Sportboote.
Die erforderlichen neuen Mindest-Deckungssummen betragen:
6.070.000 Euro für Personenschäden
1.220.000 Euro für Sachschäden
Die bisherige Regelung mit einer Versicherungssumme von fünf Millionen Euro ist hinfällig.
In Italien ist – anders als in Deutschland – eine Haftpflichtversicherung für Motorboote und Segelboote mit Hilfsmotor gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungspflicht gilt selbst dann, wenn die Boote lediglich innerhalb der Landesgrenzen transportiert oder gelagert werden. Das „Certificato di Assicurazione“, also die Bestätigung der Versicherung, muss an Bord mitgeführt werden und wird von der ARAG Sportversicherung ausgestellt.
Von der Regelung sind im Übrigen auch Segler betroffen, die mit dem eigenen Boot nur einen kurzen Abstecher in italienische Gewässer unternehmen – also etwa von Korsika aus einen Tagestörn nach Sardinien absolvieren oder von Kroatien hinüber zur italienischen Küste segeln. Das Zertifikat ist ebenso für Beiboote und Jetski notwendig. Der Hinweis, dass es sich nur um ein kleines Beiboot handelt, schützt nicht vor Strafe.
Unser Tipp: Geben Sie bei der Antragstellung auch die Beiboote mit Motor an und lassen Sie sich hierfür eine zusätzliche Bescheinigung ausstellen. Werden die erforderlichen Haftpflichtbestätigungen rechtzeitig und vor allem richtig beantragt, steht einem stressfreien Bootsurlaub nichts mehr im Wege.
Haben Sie noch Fragen zum Versicherungsschutz? Dann kontaktieren Sie einfach Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV oder stöbern Sie auf www.ARAG-Sport.de