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April 2024

ARAG

Fußballcamps bieten den Vereinen eine gute Möglichkeit, die eigene Vereinsjugend in den Ferien in lockerer Atmosphäre und ohne Wettkampfzwang zu trainieren. Der Sport, aber auch Spaß und gesellige Ausflüge und Unternehmungen fördern zudem die Teambildung. Nichtmitglieder können mit dem Fußball und den Vereinsangeboten bekannt gemacht und so als Mitglieder gewonnen werden. Was ist bei der Vorbereitung besonders zu beachten?

Versicherungsschutz für den Vereinsvorstand, Trainer und Helfer

Bei aller Sorgfalt und Umsicht können Fehler passieren. Die ARAG Sportversicherung steht den Vorständen, Trainern und Helfern zur Seite, wenn sie aufgrund eines Fehlers haftbar gemacht werden sollen. Der Schadensersatzanspruch wird geprüft, berechtigte Ansprüche werden befriedigt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Trainer und Veranstaltungshelfer sind auch dann versichert, wenn sie nicht Mitglied im Verein sind, aber aufgrund eines eindeutigen Auftrags für ihn tätig werden.

Der übrige Versicherungsschutz der Sportversicherung – insbesondere die Unfall-, aber zum Beispiel auch die Rechtsschutzversicherung – gilt für sie ebenfalls.

Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

Die Vereinsmitglieder genießen den vollen Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags der ARAG, auch auf dem Weg zu und vom Fußballcamp sowie bei geselligen Veranstaltungen, wie z.B. einem Lagerfeuer oder einem Kirmesbesuch.

Versicherungsschutz für Nichtmitglieder

Zunächst gilt der ARAG Sportversicherungsvertrag erst einmal nur für Vereinsmitglieder. Falls Nichtmitglieder an sportlichen Veranstaltungen teilnehmen, z.B. einem Training im Rahmen eines Fußballcamps, kann hierfür die Nichtmitgliederversicherung vereinbart werden. Diese gilt jedoch nicht bei sonstigen Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel der Teilnahme an einem Grillabend.

Versicherungsschutz für die Unterbringung in Schulen

Werden Teilnehmer von außerhalb zum Beispiel in Schulen oder Turnhallen untergebracht, besteht hierfür eine besondere Aufsichtspflicht durch den Verein. Da es aber weder möglich noch angestrebt ist, die Kinder und Jugendlichen einer totalen Kontrolle zu unterziehen, bietet die ARAG eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer an, für den Fall, dass es zu Schäden an den Gebäuden kommen sollte.

Versicherungsschutz für Camps, die mit einer Reise verbunden sind

Falls das Camp außerhalb des Vereinsbereichs stattfindet und mit einer Reise verbunden ist, bietet die ARAG einen umfassenden Versicherungsschutz für den Verein und die Teilnehmer an. Besonders wichtig für den Verein ist die Reise-Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit der Kautionsversicherung.

Alle diese Informationen gelten natürlich auch für andere Sportarten, wie zum Beispiel einem Tennis- oder Volleyball-Camp.

Für weitere Fragen oder den Abschluss der oben beschriebenen Versicherungsverträge steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro gerne zur Verfügung.