Gesteigerte Anerkennung für die NRW-Sportvereine: Mit einem erhöhten Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro (bislang eine Million) für insgesamt sieben Förderschwerpunkte (bislang drei) hat das Förderprogramm „1000 x 1000“ in diesem Jahr – finanziell wie sportpolitisch – eine deutliche Aufwertung erfahren. Außerdem können sich Sportvereine erstmals mit bis zu drei geeigneten Maßnahmen aus unterschiedlichen Themenfeldern bewerben und somit im Optimalfall insgesamt 3.000 Euro für ihre wertvolle Arbeit erhalten. Die jeweiligen Anträge müssen 2018 voraussichtlich letztmals ausschließlich in schriftlicher Form beim Landessportbund NRW eingereicht werden,
Finanzmittel auf zwei Millionen Euro verdoppelt / Abgabefrist ist der 19. September 2018
Wichtiger Hinweis: Die förderfähigen Maßnahmen betreffen den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018, somit ist also eine rückwirkende Förderung bereits erfolgter Projekte oder Angebote (wie beispielsweise Familiensportfeste oder Aktionstage) durchaus möglich.
Die sieben konkreten Förderschwerpunkte umfassen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und/oder Kindertagespflege
- Kinderbewegungsabzeichen der Sportjugend NRW und der Fachverbände
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport mit Älteren
Die von der NRW-Staatskanzlei komplett zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden dabei ohne prozentualen Verteilerschlüssel auf die genannten Bereiche verteilt. Die Auszahlung an die Vereine für bewilligte Maßnahmen bzw. Sachausgaben erfolgt automatisch durch den LSB NRW am 15. November 2018.
„Die direkte Vereinsförderung gehört für den Landessportbund NRW zu den besonders wichtigen Aufgaben. Deshalb freuen wir uns, diese finanzielle Verbesserung gemeinsam mit der neuen Landesregierung erreicht zu haben“, erklärte Stefan Klett, LSB-Vizepräsident Finanzen.
Für detaillierte Informationen rund um „1000 x 1000“ steht den Sportvereinen eine dafür eingerichtete E-Mail-Adresse zur Verfügung (1000×1000@lsb.nrw). Das benötigte Antragsformular und eine Beispielübersicht förderfähiger Maßnahmen sind im Internet unter go.lsb.nrw/1000×1000 hinterlegt.
Quelle: www.lsb-nrw.de