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April 2024

ARAG

Auch vor einigen Jahren gab es – zwar nicht durchgängig, aber doch phasenweise – heiße und sonnige Sommertage. Ideal für einen Besuch im vereinseigenen Schwimmbad mit dem schönen Namen „Spatzennest“, dachten sich vier Jugendliche aus der ostwestfälischen Kleinstadt im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren.

Der Verein hatte das Freibad im Frühjahr aufwändig renoviert: Highlight war nun unter anderem eine große freistehende Rutsche, aber auch eine neue „Eisbar“ mit selbst gebauten Sitzgelegenheiten.

Diese bestanden aus zwei rechteckig angeordneten Baumstämmen, auf die einige Vereinsmitglieder in Eigenarbeit und aus dem Internet bestellte farbige Plastik-Sitzschalen mit Rückenlehnen angebracht hatten. Einfach, aber optisch sehr auffällig und durchaus zweckmäßig.

Als nun zwei der Jugendlichen einige Zeit in der warmen Sommersonne verbracht hatten, wollten sie sich mit einem Eis auf den Sitzen niederlassen – ihrem Alter entsprechend mit einigem Lärm und großem Elan.

Kevin, der jüngere der beiden, ließ sich schwungvoll auf einen der Sitze nieder – und fiel zu seiner Überraschung im gleichen Moment hintenüber, da der Plastiksitz dem Druck nicht standgehalten hatte und abgebrochen war. Kevin schrie laut auf, denn  er hatte sich beim Sturz das rechte Handgelenk gebrochen.

Der Bademeister und ein zufällig anwesendes Vorstandsmitglied kamen kurze Zeit später zur Unfallstelle. Sie untersuchten den Sitz und bemerkten schnell, dass die vom Verein verwendeten Schrauben zur Befestigung der Sitzschalen viel zu kurz waren. Darüber hinaus wurde später auch festgestellt, dass der ausgesuchte Baumstamm im Innern bereits Fäulnis aufwies, so dass die Sitzschrauben bei der Belastung einfach herausgebrochen waren.

Kevin konnte drei Wochen nicht zur Schule gehen, sein Handgelenk musste operiert werden. Die ARAG Sportversicherung, über die der Verein als Mitglied des Landessportbundes versichert war, stellte fest, dass den Verein hier ein sogenanntes „haftungsbegründendes Verschulden“ am Zustandekommen des Schadens traf.

Die Versicherung erstattete daraufhin sowohl die Kosten für den häuslichen Unterricht, den Kevin während seiner Schulabwesenheit erhielt, und zahlte auch ein Schmerzensgeld an die Eltern des minderjährigen Kevin.

Zudem wurden die Kosten für die ärztliche Behandlung, für die zunächst die Krankenkasse in Vorleistung getreten war, von der ARAG reguliert und an die Krankenkasse rückerstattet.

Insgesamt hatte der Unfall Kosten in fünfstelliger Höhe verursacht. Der Verein war daher heilfroh, diese nicht selber tragen zu müssen. Für die Neumontage der Sitzgelegenheiten beauftragte man sicherheitshalber einen Fachmann, damit alle „Spatzennest“-Besucher den Rest der Sommersaison  unbeschwert genießen konnten.