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April 2024

ARAG

Bei sommerlichen Temperaturen wird das Training schon einmal gerne ins Schwimmbad oder in den Baggersee verlegt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Einige Spielregeln müssen jedoch unbedingt eingehalten werden.

Häufig werden ausgediente Baggerlöcher zum Baden und Schwimmen genutzt. Falls dies offiziell gestattet und eine Schwimmaufsicht gegeben ist, spricht nichts dagegen, mit der Jugendabteilung dort hinzugehen. Oftmals ist das Baden dort jedoch nicht gestattet und die Warnschilder mit der Aufschrift „Baden verboten“ werden häufig ignoriert. Die Behörden kontrollieren das Badeverbot zudem meistens sehr lasch. So entwickelt sich oft über viele Jahre ein Naherholungsgebiet mit geduldetem Badebetrieb, ohne dass die Gefahren eines Baggersees bewusst werden.

Baggerlöcher haben in der Regel steile Wände. Wenn nun ein Baggerloch ausgedient hat und sich mit Wasser füllt, werden diese steilen Wände zur tödlichen Gefahr. Die Badenden gehen ins zunächst seichte Wasser. Dann wird es, aufgrund der steilen Wand des ehemaligen Baggerlochs, unerwartet und plötzlich sehr tief. Zusätzlich zu diesem Schreckmoment birgt dies auch für geübte Schwimmer eine weitere Gefahr  denn im Baggersee befindet sich stehendes Wasser. Das führt dazu, dass es sich nur an der Oberfläche aufwärmt und schon kurz unter der Oberfläche sehr kalt ist. Dieser plötzliche Kälteschock kann dazu führen, dass auch durchtrainierte Sportler ohnmächtig werden und ertrinken.

Übungsleiter, die mit einer Jugendgruppe schwimmen gehen, sollten sich vorher genau danach erkundigen, ob die Kinder oder Jugendlichen auch tatsächlich schwimmen können. Leider ist das in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich.

Auch sollten die Eltern sich schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass das Fußballtraining auch einmal spontan zu einem Badeausflug werden kann. Die Übungsleiter können damit zunächst nicht mehr spontan umplanen, und es werden mögliche böse Überraschungen durch einen Unfall verhindert.