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Mai 2024

ARAG

Die Beliebtheit von E-Bikes oder Pedelecs nimmt immer mehr zu. Mit 720.000 verkauften E-Bikes im Jahr 2017 hält der Trend zu Fahrrädern mit eingebautem Elektromotor ungebrochen an. Die Radsportverbände setzen die positive Entwicklung dahingehend um, indem Radrennen und Breitensportveranstaltungen mit E-Bikes in die Reglements aufgenommen werden.

Welchen Versicherungsschutz bietet die ARAG-Sportversicherung?

Die Verwendung von E-Bikes mit einem Hilfsantrieb von höchstens 0,25 Kilowatt und mit einer Unterstützung von bis zu 25 Kilometer pro Stunde ist im Rahmen der ARAG-Sportversicherung mitversichert. Die Verwendung von leistungsstärkeren zulassungs- und versicherungspflichtigen Pedelecs und E-Bikes (Speed-Pedelecs) fällt allerdings nicht unter den Versicherungsschutz.

Die Durchführung von E-Bike-Rennen und E-Bike-Breitensportveranstaltungen sowie vergleichbaren Veranstaltungen fällt ebenfalls unter den Schutz der ARAG-Sportversicherung, sofern es sich nicht um Veranstaltungen mit/für leistungsstärkere/n zulassungs- und versicherungspflichtigen E-Bikes/Pedelecs (Speed-Pedelecs) handelt.

Falls die Vereine/Verbände Nichtmitgliederversicherungen vereinbart haben, besteht der Versicherungsschutz für aktiv an den versicherten Veranstaltungen teilnehmende Nichtmitglieder.

Falls Vereine/Verbände die ‚Private Tretrad-Versicherung‘ vereinbart haben, gilt der Versicherungsschutz für die Mitglieder der Radsportvereine analog zur ARAG-Sportversicherung.

Den genauen Umfang Ihres Sportversicherungsvertrags können Sie der Homepage der ARAG Sportversicherung www.ARAG-Sport.de entnehmen.