Die Eröffnungsfeier eines Karnevalsvereins aus dem Kölner Umland wurde als „Schwungvoller Einstieg in die Session“ im vereinseigenen Prunksaal angekündigt. Das Motto des Abends: „Unser Narrenschiff geht auf große Fahrt“.
Es gab das übliche Fest-Menü und die neuen Ehrensenatoren wurden vorgestellt. Als kurzes karnevalistisches Rahmenprogramm tanzte das Nachwuchs-Tanzkorps des befreundeten Nachbarvereins. Die Organisatoren waren stolz auf die neuen Geländer an der Bühne des Saals. Sie erinnerten an eine hochglanzpolierte Schiffs-Reling aus Messing und passten damit bestens zum Motto der Eröffnungsfeier.
Als die Tanzgruppe auf die Bühne trat, hielt sich ein Mädchen am Geländer fest und schwang ein Bein in die Luft. Das Geländer fiel um und das Mädchen stürzte seitlich von der Bühne. Dabei brach sie sich das Sprunggelenk und prellte sich das Knie.
Für das Event war die Bühne im Vorfeld extra auf Vordermann gebracht worden. Der „Innen-Einrichter des Vereins“ hatte die Installation der mobilen Geländer aus Zeitmangel seinem jungen Helfer überlassen. Der ließ die Geländer zwar in dafür vorgesehene Bodenhülsen ein, vergaß aber, die einzelnen Teile seitlich mit jeweils zwei sogenannten Federsteckern zu sichern. Auch die geplante Abschlusskontrolle der Bühne war in der Hektik der Vorbereitung unter den Tisch gefallen.
Einige Wochen nach der Veranstaltung machte der Vater des Mädchens Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den veranstaltenden Karnevalsverein geltend. Außerdem meldete sich die Krankenkasse der Verletzten und verlangte, dass die Behandlungskosten vom Verein erstattet werden.
Die ARAG Sporthaftpflichtversicherung des Vereins erkannte die Ansprüche des Mädchens an. Es stand fest, dass die beiden Vereinsmitglieder, die für den Aufbau der Bühne und die Beaufsichtigung verantwortlich waren, die Verkehrssicherungspflicht verletzt hatten.
Übrigens wird das Narrenschiff auch in der nächsten Session die Anker lichten – allerdings mit gesicherter Reling…