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April 2024

ARAG

Die ARAG Sportversicherung versichert die Vereine nicht nur beim Training und Wettkampf. Versichert ist das übliche und satzungsgemäße Vereinsleben. Die Vereinsmitglieder und Helfer sind bei ihren vielfältigen kulturellen und sozialen Aufgaben versichert – auch auf dem Hin- und Rückweg. Sind die Helfer nicht Mitglied in dem Verein, haben sie trotzdem Versicherungsschutz.

Lädt der Verein die Senioren zu einer Karnevalsfeier in sein Vereinsheim ein, ist der Verein als Gastgeber versichert. Sollte ein Gast zum Beispiel über eine Stolperfalle stürzen, prüft die ARAG den Schadensersatzanspruch. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und berechtigte Ansprüche werden befriedigt.

Besucht der Verein mit seiner Kinderabteilung ein Seniorenheim, um den Bewohnern etwas Sportliches vorzuführen oder Lieder zu singen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Was die ARAG Sportversicherung betrifft, steht einer schönen und fröhlichen Karnevalsfeier also nichts im Wege.