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April 2024

Landessportbünde

Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen sind weiterhin ein Dauerbrenner, und das bereits in der 33. Saison. Als zum Beginn des Schuljahres 1986/87 nach zweijähriger Probephase der Startschuss für das Programm gegeben wurde, konnte man sich sowohl bei den Sportbünden als auch im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht sicher sein, ob man in den Vereinen und den Schulen das Interesse an einer Zusammenarbeit würde wecken können. Nach dem ersten Jahr gingen die Antragszahlen dann aber schnell nach oben und die Mittel mussten erhöht werden. Heute ist das Programm längst etabliert und fester Bestandteil der Vereinsarbeit und der Sportförderung in Baden-Württemberg.

Freude am Sport wecken

Die Ziele des Kooperationsprogramms, die damals formuliert wurden, sind dabei nach wie vor aktuell. Mit den zusätzlichen Sportangeboten, bei denen es für die Schülerinnen und Schüler viel Neues zu entdecken gibt, soll die Freude am Sport geweckt und möglichst auch erhalten und stabilisiert werden. Und die Kontinuität des Programms macht es möglich, dass der erste Spaß keine Eintagsfliege bleiben muss, denn die Kinder haben vielfach die Möglichkeit, dabei zu bleiben, die Sportart näher kennenzulernen, ihre Fähigkeiten auszubauen und eventuell auch in den Verein einzutreten. Im Hintergrund steht dabei der Gedanke, möglichst auf ein lebenslanges Sporttreiben hinzuwirken.

Zuschussquote von gut 80%

Das große Interesse an dem Programm belegen die weiter gestiegenen Antragszahlen. Konkret heißt das: Für das Schuljahr 2018/19 sind beim Badischen Sportbund 1.430 Anträge auf Bezuschussung einer Kooperationsmaßnahme eingegangen. Zwar können nicht alle von ihnen einen Zuschuss erhalten ‒ dazu reichen die Mittel nicht aus ‒ es dürfen sich aber gut 80% aller Antragsteller über 360 bzw. 460 Euro freuen. Letztere gibt es für Kooperationen mit Sonderschulen, da die Arbeit mit körper- oder geistig behinderten Kindern in der Regel mehrere Übungsleiter bzw. Betreuer erfordert. In konkreten Zahlen heißt das, dass es für 1.158 Maßnahmen einen Zuschuss gibt. Die restlichen Kooperationen, die keine finanzielle Unterstützung erhalten, sind versicherungstechnisch aber alle abgedeckt und werden in der Regel auch ohne Zuschuss durchgeführt.

127 Maßnahmen zur Förderung von Integration

Auch in diesem Schuljahr wird die Förderline „Integration“, mit der im letzten Schuljahr begonnen wurde, fortgesetzt. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die sich speziell um die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen kümmern, die an allgemein bildenden Schulen die „Vorbereitungsklassen“ und an beruflichen Schulen das „Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse“ besuchen. Hierfür hat das Kultusministerium erneut zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten sollen Anerkennung, Respekt und Toleranz gefördert und dadurch Vertrauen und Zusammenhalt geschafft werden. 127 Maßnahmen wurden in diesem Rahmen beantragt, für sie gibt es wie für die Sonderschulen einen erhöhten Zuschuss von 460 Euro pro Schuljahr.

Über ein Viertel an Ganztagsschulen

Fester Bestandteil des Kooperationsprogramms sind mit einer recht stabilen Anzahl von Anträgen Kooperationen mit Ganztagsschulen. Die knapp 400 Maßnahmen ‒ ein gutes Viertel aller Anträge ‒ werden vorrangig bezuschusst. Für die Vereine hat die Arbeit in Ganztagesschulen einerseits den Vorteil, dass sie an den Schülern, die nachmittags nun in der Schule sind, „dranbleiben“ können, andererseits verlangt diese Betreuung erhöhten zeitlichen und organisatorischen Aufwand, der nicht so ohne weiteres von jedem Verein zu leisten ist. Etliche Vereine haben hier für sich Lösungen gefunden, das zeigen die Antragszahlen, für andere wird es aber weiter schwierig bleiben.

Vielfalt ist Trumpf

Einer der größten Trümpfe des Programms ist seine Vielseitigkeit, die sich in etwa 40 verschiedenen Sportarten widerspiegelt. Das reicht von Aikido, Basketball und Fechten über Hockey, Radsport und Reiten bis hin zu Rugby, Schach, Tennis und Volleyball. Auf dieser breiten Palette haben sowohl der Breitensport als auch der Wettkampfsport ihren Platz, ebenso die gezielte Talentförderung sowie die motorische Förderung für die ganz Kleinen, denn seit etlichen Jahren sind auch Dreier-Kooperationen Schule-Kindergarten-Verein möglich. 28 Maßnahmen sind es in diesem Jahr, bei denen Verein, Kindergarten und Schule zusammenarbeiten. Dazu kommen 89 Kooperationen mit Sonderschulen, in denen Angebote speziell für geistig und körperlich behinderte Kinder gemacht werden. So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, fast alles kennen zu lernen, was der Sport zu bieten hat.

Auch im nächsten Jahr wird das Programm weiterlaufen. Antragstermin ist wie gehabt der 1. Mai vor Beginn des neuen Schuljahrs.

Quelle: www.badischer-sportbund.de