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September 2024

ARAG

Die Weihnachtsfeier des SSV M. sollte im Jahr 2017 – zum 100-jährigen Bestehen des Vereins – etwas ganz besonderes werden.

So hatten die Vereinsverantwortlichen des SSV extra das größere Clubheim eines benachbarten Vereins angemietet, um zunächst die Kinderfeier – inklusive des Auftritts eines Weihnachtsmanns – durchzuführen.

Abends sollte dann ein sogenanntes Weihnachtswichteln – also Geschenke austauschen – der erwachsenen Vereinsmitglieder mit anschließendem gemütlichen Beisammensein stattfinden. Hierzu wurde am Tag vorher das Clubheim festlich geschmückt; im Zentrum des Raumes wurde auf einem Tisch ein Weihnachtsbaum aufgestellt, der stimmungsvoll mit echten Wachskerzen bestückt wurde.

Als der Raum probeweise abgedunkelt und die Kerzen angesteckt worden waren, kam es zum Malheur; im Dunkeln stolperte ein Helfer über ein elektrisches Kabel, welches unterhalb des Tisches verlegt war und riss derart daran, dass der hell erleuchtete Weihnachtsbaum ins Schwanken geriet und vom Tisch herunter gegen die rückwärtig liegende Wand fiel.

Glücklicherweise konnten die Flammen schnell mit dem bereit gestellten Wassereimer gelöscht werden; allerdings war in der Zwischenzeit die Tapete der hinteren Wand bereits teilweise angebrannt und verrußt.

Die Kosten für die neue Tapezierung und das Streichen der Wand wurden dem SSV wenige Wochen später vom Nachbarverein in Rechnung gestellt; Sie beliefen sich auf immerhin 1.500 ,- Euro. Die Verantwortung für das schlampig verlegte Kabel und damit die Haftung für den entstanden Schaden lag eindeutig bei den Verantwortlichen des SSV M..

Da ein Dritter (in diesem Fall der befreundete Nachbarverein) geschädigt worden war, war dies ein Fall für die ARAG, bei der der SSV durch seine Mitgliedschaft im Landessportbund eine Sporthaftpflichtversicherung unterhielt.

Die ARAG zahlte nach Prüfung der Rechnung die entstandenen Reparaturkosten für die Renovierung der Tapete. Da außerdem eine länger geplante Silvesterfeier ausfallen musste, zu der der Nachbarverein das Clubheim vermietet hatte, wurde auch dieser Mietausfall erstattet.

So hatte der brennende Weihnachtsbaum keine finanziellen Folgen für den SSV M.; trotzdem sollen die Weihnachtskerzen für die kommenden Jahre durch eine ungefährliche LED-Beleuchtung ersetzt werden.