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April 2024

Landessportbünde

Skihelm, Rückenprotektor und Skibrille minimieren das Risiko beim Skifahren. Als Bestandteile der sogenannten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) unterliegen diese Ausrüstungsgegenstände der seit April geltenden neuen PSA-Verordnung. Bislang mussten nur die Hersteller garantieren, dass Skihelm, Rückenprotektor und Skibrille den Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun werden auch Händler in die Verantwortung genommen. Das hat auch Konsequenzen für den Verbraucher. DSV aktiv erklärt, worauf Sie achten müssen.

Der beste Schutz vor Verletzungen beim Skifahren ist eine vorausschauende, den eigenen Fähigkeiten entsprechende Fahrweise. Dennoch lassen sich Stürze nicht immer vermeiden. Skihelm und Rückenprotektor sorgen dafür, dass Stürze möglichst glimpflich ausgehen. Als wichtige Bestandteile der Sicherheitsausrüstung minimieren sie das Verletzungsrisiko im Falle eines Sturzes. Helm und Rückenprotektor verteilen bei einem Sturz oder einer Kollision die Energie des Aufpralls auf eine große Fläche und schützen so vor schweren Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen.

Neue PSA-Verordnung nimmt auch Händler in die Verantwortung

Im April 2018 ist europaweit die Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt nicht nur die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstung im Arbeitsumfeld, sondern gilt auch für Produkte wie Skihelme und Rückenprotektoren. Bislang mussten nur die Hersteller prüfen, ob ihre PSA-Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun werden auch Händler in die Verantwortung genommen. Sie müssen bei den gehandelten Produkten sicherstellen, dass sie geprüft wurden und dies auch über entsprechende Bescheinigungen belegen können. Im Detail bedeutet das, dass der Händler lückenlos nachweisen muss, dass die PSA geprüft ist und ohne Schaden an den Kunden ausgeliefert wird. Ebenso muss der Händler sicherstellen, dass der Zustand der PSA bei der Übergabe an den Kunden dem Sicherheitszustand entspricht wie bei der Auslieferung durch den Hersteller. Übrigens: DSV aktiv rät den Händlern, persönliche Schutzausrüstung wie Helme und Protektoren grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe auszuschließen.  Denn da der Händler nicht weiß, wie das Produkt zwischen Kauf und Rückgabe behandelt wurde, kann er natürlich auch nicht garantieren, ob es beim Verkauf an den nächsten Kunden noch den Sicherheitsanforderungen entspricht. Der Kunde sollte also – auch im eigenen Interesse – Verständnis dafür haben.

Worauf muss der Kunde beim Kauf achten?

Um den Anforderungen der neuen PSA-Verordnung gerecht zu werden, müssen die Produkte mit der gültigen EN-Norm (Skihelme EN 1077, Rückenprotektoren EN 1621-2) zertifiziert sein und an den Kunden mit den zum Produkt gehörenden Gebrauchsanweisungen, Sicherheits- und Pflegehinweisen ausgeliefert werden. Aus gutem Grund: Denn auch Skihelme und Protektoren unterliegen einem Alterungsprozess. So wird z.B. die aus Kunststoff bestehende Helmschale, aber auch das so wichtige Stoßdämpfungsmaterial im Inneren des Helms mit der Zeit spröde und brüchig. Deshalb weisen die Hersteller von Schutzausrüstung in den Sicherheitshinweisen explizit darauf hin, dass die Schutzfunktion der Ausrüstung nach spätestens acht Jahren erlischt. Und wer weiß, wie lange der Helm oder der Protektor schon beim Händler auf einen Käufer wartet? Deshalb: Nur Helme und Protektoren kaufen, bei denen das Herstellungsdatum klar ersichtlich ist. Dieses findet sich in der Regel an der Innenschale des Helms sowie, in Form von Hängeetiketten, in Gebrauchsanweisung, Sicherheits- und Pflegehinweisen.

Ein Schnäppchen im Internet? Besser ins Fachgeschäft!

Wintersportfreunde werden auf der Suche nach der passenden Ausrüstung mit einer Vielzahl an Angeboten und Werbebotschaften konfrontiert. Vermeintlich günstige Preise locken Käufer schnell in einen der diversen Onlineshops im Internet. Doch insbesondere bei Sicherheitsausrüstung wie Skihelm, Rückenprotektor & Co. ist Vorsicht geboten. Denn zum einen ist für die Sicherheitsfunktion von Helmen und Protektoren auch die richtige Passform ausschlaggebend. Nur im Sportfachhandel helfen ausgebildete Fachkräfte, das für sie passende Modell zu finden. Zum anderen kann beim Kauf im Internet niemand garantieren, wie der Helm oder der Protektor vom Zusteller behandelt wurde. Deshalb empfiehlt DSV aktiv persönliche Schutzausrüstung nur im Sportfachhandel zu kaufen, am besten bei einem der 1500 DSV aktiv-Partnersportgeschäfte.

Und was ist mit Helmen vom Skiverleih?

Der Bedarf für Leih-Helme ist sicherlich gegeben. Insbesondere Anfänger, die noch nicht wissen, ob sie dem Skifahren treu bleiben, scheuen sich oft, Geld in einen eigenen Helm zu investieren. Klar ist auch: Ein Leih-Helm schützt besser als kein Helm! Dennoch gilt auch hier: Niemand kann Ihnen garantieren, wie der Helm von anderen Leih-Kunden behandelt wurde – auch nicht der Verleiher. Schon das Herunterfallen auf dem Liftparkplatz oder ein heftiger Sturz können die Schutzfunktion des Helms beeinträchtigen – auch wenn keine äußeren Einwirkungen wie Risse oder Dellen sichtbar sind! Deshalb rät DSV aktiv: Kaufen ist besser als leihen – schließlich heißt es ja „persönliche“ Schutzausrüstung!

Sicher ist sicher – Versicherungsschutz vor dem Saisonstart

Auch an den richtigen Versicherungsschutz sollte man vor Saisonbeginn denken! Die DSV-Skiversicherung greift nicht nur bei Unfall und Krankheit, sondern auch bei Schäden an Ski, Snowboard und Skihelm. Alle Informationen finden Sie unter www.ski-online.de.

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TIPP DES TAGES
Schutzausrüstung, ob Protektoren oder Skihelme, sollte nie gebraucht gekauft werden!

Quelle: www.ski-online.de