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Dezember 2024

ARAG

Die Skiabteilung des Mehrspartenvereins aus G. hatte ihre traditionelle 8-tägige Tour nach Österreich diesmal auf die zweite Februar-Woche 2018 terminiert. Erstmalig dabei: eine 15-köpfige Jugendgruppe, die ausschließlich auf Snowboards die Pisten hinunterfegte.

Die meisten Hänge waren frei befahrbar, so dass es jederzeit zum „Begegnungsverkehr“ zwischen Skifahrern und Snowboardern kommen konnte – selbstverständlich galten aber die FIS-Regeln, insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie die Überhol-und Fahrspurregeln:

  • (Fahrspur): Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • (Überholen): Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Als ein 16-Jähriger aus der Snowboardgruppe, der bereits seit drei Jahren ausschließlich Snowboard fuhr und für seine Waghalsigkeit bekannt war, am ersten Tag seine dritte Abfahrt absolvierte, schien er all diese Regeln vergessen zu haben. Er kreuzte die Fahrspur eines unter ihm fahrenden Skifahrers, der ihn nicht hatte kommen sehen, es kam zu einer Kollision bei hohem Tempo. Der 60-jährige Skifahrer erlitt einen Sprunggelenksbruch und eine Meniskusverletzung, die zu einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt führte. Außerdem wurden die Ski beim Aufprall ebenso wie die Skibrille zerstört.

Versichert war der Sportverein aus G. mit seinen vielen Abteilungen bei der ARAG, dem Sportversicherer Nr.1 in Europa.

Die ARAG regulierte nach kurzer Prüfung des Sachverhalts (der Snowboardfahrer haftete unzweifelhaft zu 100% für das Zustandekommen des Schadens) die

  • Krankenhaus-Behandlungskosten (wurden von der Krankenkasse des Verletzten geltend gemacht)
  • ein Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe direkt an den Verletzten
  • den Verdienstausfall des 60-Jährigen während seiner vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit
  • und den Sachschaden an Ski- und Skibrille.

Hier hatte sich also wieder einmal der geringe Anteil des Mitgliedsbeitrags, den die Vereine an den Landessportbund für die Sportversicherung abführen, bezahlt gemacht.

Ein gutes Gefühl, im Schadenfall abgesichert zu sein, dachten sich auch die Mitglieder der Skiabteilung, und freuten sich auf die Neuauflage der Skitour 2019.