sid

März 2024

ARAG

Die „Fünfte Jahreszeit“ bietet den Vereinen viele Chancen, sich nicht nur sportlich darzustellen. Als Fußtruppe beim Rosenmontagszug haben die Vereinsmitglieder viel Spaß. Nebenbei zeigt der Verein, dass er auch gesellige Angebote macht und sich mit Brauchtum beschäftigt.

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz der Sportversicherung?

Die ARAG Sportversicherung versichert die Vereine nicht nur beim Sport, wie Training und Wettkampf. Die zahlreichen geselligen Veranstaltungen und die aktive Teilnahme am Brauchtum sind ebenfalls versichert. So besteht für die Vereinsmitglieder auch dann Versicherungsschutz, wenn sie als Fußtruppe beim Rosenmontagszug mitgehen.

Welche Schäden sind versichert?

Falls ein Vereinsmitglied bei der Teilnahme stürzt und sich verletzt, fällt dies unter die Sport-Unfallversicherung der ARAG. Das Vereinsmitglied kann aber auch einen Zuschauer verletzen. Wenn eine geworfene Kamelle unglücklich das Auge eines Zuschauers trifft, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Die ARAG prüft in dem Fall den Anspruch, bezahlt den berechtigten Anspruch und wehrt, wenn nötig, unberechtigte Ansprüche ab.

Weitere Informationen zur ARAG Sportversicherung

Das Merkblatt zur Sportversicherung informiert Sie umfassend. Besuchen Sie uns auf www.ARAG-Sport.de