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Oktober 2024

ARAG

Die finanziellen Mittel bei vielen Vereinen sind knapp. Deshalb gehen immer mehr Sportvereine vor allem aus steuerlichen Gesichtspunkten dazu über, einen Förderverein zu gründen.

Doch die Tätigkeiten eines Fördervereins müssen sich nicht nur darauf beschränken, Mittel zu sammeln und weiterzugeben. Vielmehr kann er auch die Tätigkeiten des geförderten Vereins unterstützen, in dem er z.B. Sportgeräte für den Verein kauft, andere Kosten übernimmt oder auch Veranstaltungen für den (Mutter-)Verein organisiert.

Wichtig ist:

Fördervereine sind in der Regel keine Mitglieder im jeweiligen LSB/LSV! Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.

Warum ist es für Ihren Förderverein so wichtig ist, im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein?

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Bundesbürger, Schäden an Leib und Besitz zu ersetzen, die er anderen, sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, zugefügt hat. Jeder ist gesetzlich haftpflichtig. Für Schäden, die Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Fördervereins Dritten zufügen, muss der Förderverein mit seinem gesamten Vermögen aufkommen! Eine Privathaftpflichtversicherung tritt nicht für derartige Schäden ein, es sei denn, ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Privatpolice des Schadenverursachers mit versichert.

Wer kann mir bei Versicherungsfragen zu meinem Förderverein helfen?

Als Partner des LSB/LSV beantworten Ihnen die Mitarbeiter der ARAG Sportversicherung gerne persönlich Ihre Fragen. Im jeweiligen Haus des Sports sind wir mit einem Versicherungsbüro vor Ort präsent. Rufen Sie dort an oder informieren Sie sich auch unter www.arag-sport.de.