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April 2024

ARAG

Der Tennis- und Hockeyclub aus dem Münsterland ist stolz auf seine Vereinsanlagen. Und das aus gutem Grund: Die zwei erst wenige Jahre alten Kunstrasenplätze für den Spiel- und Trainingsbetrieb der Hockeyabteilung und die acht Tennisplätze sind in ausgezeichnetem Zustand. Und das große gemeinsame Clubheim ist erst 2015 aufwändig renoviert worden.

Die umfangreichen Grünanlagen werden jedes Jahr im Rahmen eines großen Frühjahrsputzes für die Freiluftsaison auf Vordermann gebracht.

An einer leicht ansteigenden Böschung, hinter der sich ein öffentlicher Parkplatz befindet, waren schon einige alte Sträucher entfernt worden. Nun sollte mithilfe des vereinseigenen Aufsitzrasenmähers die dort wuchernde Wiese gemäht und in Form gebracht werden.

Der Sportwart der Hockeyabteilung kennt sich mit dem selbstfahrenden Mäher aus und hatte schon die Hälfte der Wiese fertig, als er aufgeschreckt wurde – von dem typischen Geräusch, wenn Steine auf Metall treffen.

Was war passiert?

Das Mähwerk hatte mehrere, im tiefen Gras nicht sichtbare mittelgroße Steine erfasst und im Bogen über die flache Böschung geschleudert. Dort trafen sie die Beifahrerseite eines auf dem Parkplatz stehenden Pkws mit Wucht und hinterließen einige Beulen und Schleifspuren. Die Autobesitzerin, Angestellte eines benachbarten Gartenbauunternehmens, wurde ausfindig gemacht und benachrichtigt.

Der Tennis- und Hockeyclub meldete den Schaden bei unserer Haftpflichtversicherung in Düsseldorf. Der zuständige Mitarbeiter konnte die Verantwortlichen schnell beruhigen.

So ist der Schaden abgesichert

Laut Versicherungsvertrag war die gesetzliche Haftpflicht selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde, die nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegen, versichert.

Der Aufsitzrasenmäher des THC fuhr nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde und war nicht zulassungspflichtig. Der Verein haftete zweifellos für die entstandenen Schäden, da der Sportwart den Schaden beim Rasenmähen verursacht hatte.

Als die Eigentümerin des Kfz sich einige Tage später mit einem Kostenvoranschlag über Reparaturkosten von immerhin 2.000,- Euro an die ARAG wandte, wurden diese Kosten nach Prüfung reguliert, ebenso wie später der Nutzungsausfall für den Zeitraum, als der PKW in der Werkstatt repariert wurde.

Am Ende waren Vorstand und Mitglieder des THC erleichtert, dass die Vereinskasse geschont wurde und die schleudernden Steine kein finanzielles Trauma verursacht hatten!