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Dezember 2024

ARAG

Sie möchten eine Sportstätte bauen, umbauen oder renovieren? Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich um den Versicherungsschutz kümmern.

Ist mein Verein als Bauherr durch die Sportversicherung geschützt?

Gute Nachricht für Häuslebauer: Im Rahmen der Sportversicherung des LSB/LSV ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bei

  • Neubauten,
  • Umbauten,
  • Reparaturen,
  • Abbruch- und Grabearbeiten

bis zu einer festgelegten Bausumme versichert. Wird diese Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig vor Baubeginn bei Ihrem Versicherungsbüro (www.arag-sport.de). Sie könnten die Differenzsumme unkompliziert nachversichern und genießen dann wieder den vollen Versicherungsschutz als Bauherr.

Wer ist Bauherr und welche Risiken bestehen?

Als Bauherr gilt derjenige, der selbst oder aufgrund eines Bauvertrages durch einen Dritten eine Baumaßnahme vorbereitet oder ausführt, beziehungsweise ausführen lässt.

Der Bauherr hat Verkehrssicherungspflichten und muss haften, wenn diese verletzt werden. Bauherren müssen die Baustelle grundsätzlich ordnungsgemäß sichern. Wenn zum Beispiel ein Kind wegen fehlender Absperrungen oder Sicherungen in ein Bauloch fällt oder Dachziegel unzureichend im Obergeschoss gelagert werden und bei einem Unwetter auf den Gehweg krachen, wurde mit Sicherheit die Verkehrssicherungspflicht verletzt.

So hilft die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts von Dritten. Sie prüft die Haftungsfrage und regelt im Rahmen der versicherten Summen die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Sie wehrt aber auch zu Unrecht erhobene Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.

So schützen Sie sich mit einer Bauleistungsversicherung

Den Bauverträgen liegt im Regelfall die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zugrunde. Diese besagt unter anderem, dass der beauftragte Bauunternehmer (Handwerker) in bestimmten Fällen, auch wenn er eine nicht ordnungsgemäße Leistung erbracht hat, die Verantwortung auf den Bauherren abwälzen kann. So gehen zum Beispiel Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse entstehen, schon vor Abnahme der Bauleistung und nach Abnahme einer fertigen Teilleistung (z.B. Keller) zu Lasten des Bauherrn.

Finanzielle Schäden können dem Bauherrn aber auch dann entstehen, wenn zum Beispiel bereits eingebrachte Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen gestohlen werden oder ein frischer Estrichboden zertrampelt wird. Eine Bauleistungsversicherung umfasst derartige Beschädigungen am Estrich oder bei Diebstahl ebenso wie Schäden durch ungewöhnliche Naturereignisse.

Unser Tipp: Kombinieren Sie die Bauleistungsversicherung immer mit einer Feuer-Rohbauversicherung, um eine möglichst weit reichende Absicherung – auch bei Brandschäden – zu gewährleisten.

Gerne steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV bei Rückfragen und zur Beratung zur Verfügung – Die Kontaktadressen finden Sie unter www.arag-sport.de.