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April 2024

ARAG

Kreisliga-Derby in der Eifel: Eine seit Jahrzehnten gepflegte Rivalität der Dörfer Bad B. und R. erzeugt stets große Spannung.  Diesmal konnte der 1. FC Bad B. mit einem Sieg die Kreisliga-Meisterschaft und den Bezirksligaaufstieg erringen, während die SuS R. die drei Punkte dringend benötigte, um nicht Tabellenvorletzter zu werden und die Abstiegsrelegation bestreiten zu müssen. Spannung pur!

Kein Wunder, dass schon bei den Vorplanungen des Spieltages fraglich war, ob die Stehplätze des nur mittelgroßen Sportgeländes in Bad B. ausreichen würden.

Auch ein sicherer und zügiger Einlass der erwarteten 3.000 Zuschauer bei nur einem engen Zugangstor stellte die Vereinsverantwortlichen vor Probleme.

Nach einer Sondersitzung des Vereinsvorstandes entstand schließlich ein Plan, der scheinbar genial beide Probleme gleichzeitig lösen würde: Warum nicht das mobile, seitliche Element des sechs Meter hohen Zaunes hinter dem Tor aufmachen und für die Dauer des Spiels entfernen ?

Dieser Bereich, ein etwa 3 m x 3 m großer Teil des Zaunes, wurde üblicherweise nur einmal zu Beginn des Frühjahrs geöffnet, um die großen Arbeitsmaschinen zur Aufbereitung des Aschenplatzes und der Rasenflächen einzulassen. Jetzt konnte man sowohl einen provisorischen Einlass zu Beginn des Spiels als auch Stehplätze für etwa 150 Zuschauer mit freier Sicht auf das Spielfeld schaffen, in dem man den Bereich öffnete. Zur Sicherheit der Zuschauer stellte man mobile Absperrgitter auf.

Treffer! Ein Fernschuss direkt in Nachbars Wintergarten

Niemand konnte aber vorhersehen, was dann prompt in der zweiten Halbzeit eintraf:

Bei einem Angriff der heimischen Mannschaft wurde der Stürmer zur Seite abgedrängt, probierte aber dennoch, mit einem gewaltigen Fernschuss den ersehnten Führungstreffer zu erzielen. Der Ball flog tatsächlich fast zehn Meter rechts am Tor vorbei, durch die Lücke im Ballfangzaun fast 20 Meter weiter treffsicher in den Wintergarten des an den Sportplatz angrenzenden Wohnhauses.

Der Eigentümer und Nachbar des 1.FC Bad B. präsentierte dem Verein ein paar Tage später einen Kostenvoranschlag über 1.500 Euro und verlangte Schadensersatz.

Die ARAG prüfte den Vorgang. Zwar hatte der Verein mit der Errichtung eines sechs Meter hohen Ballfangzauns hinter dem Tor in Sachen Verkehrssicherungspflicht alles richtig gemacht. Allerdings hatte die Öffnung des Zaunes zugunsten des extra Platzes für mehr Zuschauer zum Schaden geführt. Damit war klar, dass der Verein haften musste. Zum Glück übernahm die Sporthaftpflichtversicherung die Regulierung. So blieb – dank ARAG – das unvorsichtige Handeln ohne finanzielle Folgen.

Angemerkt sei noch, dass den unglücklichen „Kunstschützen“ und Stürmer des 1. FC Bad B., persönlich keine Haftung für den Schaden traf; denn abirrende, versehentlich ins „Aus“ geschossene Fußbälle stellen keinen Regelverstoß dar.