Wer haftet, wenn beim Kuchenverkauf etwas schief geht?

Mai 2019

Eine Kaffee- und Kuchentheke ist auf jedem Vereinsfest eine beliebte Anlaufstelle für Jung und Alt. Die Einnahmen aus dem Verkauf des selbstgebackenen Kuchens bessern so manche Mannschaftskasse auf. Doch was passiert, wenn trotz aller Sorgfalt etwas schief geht und die Käufer durch den Verzehr Magen-Darm-Probleme bekommen?

So gehen Sie vor

Für berechtigte Ansprüche der Erkrankten kommen wir selbstverständlich auf. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder andere Forderungen sein.  Auch Haftpflichtansprüche, die sich persönlich gegen die Verkäufer oder gegen die Vorstandsmitglieder richten, sind durch unseren Versicherungsschutz abgedeckt.

Wichtige Tipps für einen erfolgreichen Kuchenverkauf auf dem Vereinsfest

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV. Oder besuchen Sie uns einfach unter www.ARAG-Sport.de.