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April 2024

ARAG

Eine Kaffee- und Kuchentheke ist auf jedem Vereinsfest eine beliebte Anlaufstelle für Jung und Alt. Die Einnahmen aus dem Verkauf des selbstgebackenen Kuchens bessern so manche Mannschaftskasse auf. Doch was passiert, wenn trotz aller Sorgfalt etwas schief geht und die Käufer durch den Verzehr Magen-Darm-Probleme bekommen?

So gehen Sie vor

  • Klären Sie zunächst, ob die gesundheitlichen Probleme der Besucher tatsächlich ihre Ursache in den verkauften Lebensmitteln haben.
  • Trifft der Vorwurf zu, melden Sie uns den Vorfall. Unsere Sport-Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Für berechtigte Ansprüche der Erkrankten kommen wir selbstverständlich auf. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder andere Forderungen sein.  Auch Haftpflichtansprüche, die sich persönlich gegen die Verkäufer oder gegen die Vorstandsmitglieder richten, sind durch unseren Versicherungsschutz abgedeckt.

Wichtige Tipps für einen erfolgreichen Kuchenverkauf auf dem Vereinsfest

  • Geben Sie vor Veranstaltungsbeginn Proben der Lebensmittel zur Beweissicherung in die Kühlung. So können Sie im Fall der Fälle deren Qualität nachweisen. Falls mehrfach Magen-Darm-Probleme bei den Käufern auftreten, liegt der Verdacht nahe, dass verdorbene Lebensmittel verzehrt wurden.
  • Verzichten Sie bei heißer Witterung lieber auf leicht verderbliche Kuchensorten mit Sahne oder Buttercreme, wenn Sie sie nicht optimal kühlen können.
  • Die Hygiene-Anforderungen in Deutschland sind bei Lebensmittel-Verkaufsständen sehr hoch. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Ordnungsamt, welche Hygienemaßnahmen zu erfüllen sind. Die Auflagen sind regional unterschiedlich und reichen von der Abdeckhaube für die Kuchen bis zum Haarnetz für die Verkäufer.

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV. Oder besuchen Sie uns einfach unter www.ARAG-Sport.de.