Es ist Schützenfest-Zeit. Ganz in der Tradition der mittelalterlichen Bürgerwehren, auf die die Schützenfeste zurückgehen, wird viel geböllert. Per Hand oder unter Einsatz von Kanonen. Eine moderne Variante ist auch das Abbrennen eines Feuerwerks nach Einbruch der Dunkelheit.
Der Schützenverein in A. wollte, dass sein Feuerwerk der Knaller wird, gleichzeitig aber sparen. So kündigte er der Firma, die das einige Jahre lang zuverlässig durchgeführt hatte. Schnell fand sich ein Dutzend freiwilliger Helfer. Sie kümmerten sich um die behördliche Erlaubnis, den Ankauf der Raketen und Knallkörper, das Abbrennen selbst und die Sicherungsmaßnahmen. Um einem großen Publikum eine gute Sicht auf das Feuerwerk zu ermöglichen, hatte man sich entschlossen, in diesem Jahr auf eine kleine Anhöhe hinter der Festhalle umzuziehen.
Der Sicherheitsabstand zum Publikum war ausreichend bemessen. Aber eines hatten die vereinsverantwortlichen Hobby-Feuerwerker nicht bedacht: Der hinter der Anhöhe gelegene Parkplatz war noch in Reichweite der Raketen.
Das Malheur passierte, als eine als Basis für ein halbes Dutzend Raketen vorgesehene Batterie aus Flaschen umfiel, eine der Raketen horizontal auf den Parkplatz zuschoss und genau im Radkasten eines der geparkten Autos landete. Das Blech an der Fahrerseite wies einige Kratzer auf, der Reifen wurde beschädigt und musste aus Sicherheitsgründen ersetzt werden: insgesamt entstand ein Schaden von immerhin 800 Euro, den der betroffene Pkw-Eigentümer gegenüber dem Verein geltend machte.
Der Schaden wurde bei der zuständigen Vereinsversicherung gemeldet, der ARAG Sportversicherung in Düsseldorf. Die ARAG erklärte ihre Einstandspflicht, nachdem geprüft worden war, dass der Schaden durch ein fahrlässiges Handeln der Helfer entstanden war und eine stabile Sicherung (bzw. ein Sicherheitsabstand zu allen Seiten) ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Die ARAG erstattete dem Pkw-Eigentümer die Reparaturkosten sowie einen Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur (zwei Tage). Der Schützenverein war froh, dass seine Sparmaßnahme beim Feuerwerk nicht zu einer finanziellen Belastung geworden war.