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April 2024

ARAG

Nachwuchssorgen oder der Mangel an talentierten Spielern können dazu führen, dass Sie mit Ihrer Mannschaft nicht am Ligabetrieb teilnehmen können. Die Lösung: Schließen Sie sich zu einer Spiel- oder Sportgemeinschaft mit einem oder mehreren befreundeten Vereinen zusammen und bündeln Ihre Kräfte. Die Regeln, nach dem Spiel- und Sportgemeinschaften gebildet werden können, werden von den Fachverbänden vorgegeben. Ein Klick auf die entsprechende Homepage hilft weiter.

Keine Versicherungslücke durch die ARAG Sportversicherung

Spiel- und Sportgemeinschaften sind keine versicherten Vereine der Landessportbünde/-verbände im klassischen Sinn. Die Sportler treten für die Spiel- und Sportgemeinschaft an und nicht für ihren Verein. Dass sie auch bei ihrem Joint-Venture sorglos Sport treiben können, verdanken sie der ARAG, die den Versicherungsschutz sicher stellt. Spiel- und Sportgemeinschaften, die von versicherten Vereinen gebildet werden, sind ausdrücklich von der Sportversicherung erfasst.

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein e.V., eine GbR oder eine gGmbH gegründet wird. Versichert sind Sportler und Trainer nicht nur bei Training oder Wettkampf, sondern auch bei geselligen Veranstaltungen, wie Sieges- oder Saisonabschlussfeiern.

Die aktiven Sportler sind so versichert, als wenn sie für ihren eigenen Verein antreten würden. Vereinsmitglieder, welche die Sportler ihrer Spiel- oder Sportgemeinschaft begleiten und anfeuern, sind ebenfalls versichert.

Für die Spiel- und Sportgemeinschaft mit dem eigenen Pkw unterwegs

Was ist, wenn ein Sportler mit seinem Auto zu einem Training oder Wettkampf fährt und einen Unfall erleidet? Wer zahlt den Schaden am Pkw?

Hier ist entscheidend, ob der eigene Verein des Sportlers eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz vereinbart hat. Dann wird der Schaden so behandelt, als sei der Sportler für seinen eigenen Verein unterwegs gewesen, unabhängig davon, dass er für die Spiel- und Sportgemeinschaft gefahren ist.

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.