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April 2024

ARAG

Ob als Pyramide der Kinderturnabteilung bei der Karnevalssitzung oder als Fußgruppe im Rosenmontagszug unterwegs: Viele Sportvereine sind mit Freude im Karneval und beim Fasching mittendrin. Zudem bietet die fünfte Jahreszeit wunderbare Chancen, jenseits des Trainings etwas im Team zu erleben und sich der Öffentlichkeit sportlich und werbewirksam darzustellen.

Also hinein ins Vergnügen! Damit dieses ein Spaß bleibt, sichert die ARAG Sportversicherung auch alle jecken Sportler ab.

Was sichert die ARAG Sportversicherung im Karneval genau ab? 

Auf die ARAG Sportversicherung können Vereine nicht nur bei Training und Wettkampf zählen. Auch gesellige Veranstaltungen und die aktive Teilnahme am Brauchtum sind versichert. So besteht für die Vereinsmitglieder beispielsweise Versicherungsschutz, wenn sie als Fußgruppe beim Rosenmontagszug mitgehen.  

Welche Schäden sind versichert? 

Falls ein Vereinsmitglied bei der Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung stürzt und sich verletzt, hilft die Sport-Unfallversicherung der ARAG. Die ARAG Sportversicherung leistet aber auch, wenn Vereinsmitglieder jemanden verletzen. Ein Beispiel: Eine geworfene Kamelle trifft unglücklich das Auge eines Zuschauers. Hier kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Die ARAG prüft in dem Fall den Anspruch, bezahlt, wenn er berechtigt ist und wehrt, wenn nötig, unberechtigte Ansprüche ab. 

Gut zu wissen

Die ARAG hat sogar eine eigene Karnevalversicherung. Wen wundert es, wenn der Konzernsitz im rheinischen närrischen Düsseldorf liegt? Hier können Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen. 

Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.

Informieren Sie sich unter www.arag-sport.de