Vereinsheime werden gerne von Vereinsmitgliedern oder auch Außenstehenden für private Feiern wie zum Beispiel Geburtstagspartys oder Hochzeiten gebucht. Damit es ein wunderbares und sicheres Fest wird, hier einige Informationen und Tipps.
Alles eine Frage der Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht: Dieser sperrige Begriff besagt, dass der Verein grundsätzlich Gefahren eines von ihm genutzten Gebäudes zu beseitigen hat. Zum Beispiel müssen die Treppengeländer sicher sein, die Beleuchtung muss ausreichen und es darf keine Stolperfallen geben. Die Verkehrssicherungspflicht gilt für eigene Gebäude genauso wie für gemietete oder überlassene Immobilien.
Wie hilft die ARAG?
Die ARAG Sportversicherung enthält die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Falls zum Beispiel dem Verein der Vorwurf gemacht wird, dass jemand ausgerutscht ist, weil der Boden frisch gewischt wurde, prüft die ARAG den Anspruch, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche.
Der Versicherungsschutz besteht nicht nur beim Sport, sondern auch, wenn der Verein sein Vereinsheim für eine private Feier zur Verfügung gestellt hat. Der Verein muss jedoch immer dafür sorgen, dass Gefahren seines Gebäudes beseitigt werden, unabhängig, von wem es gerade genutzt wird.
Gut zu wissen: Der Gastgeber haftet auch
Wenn der Verein einem Mitglied die Möglichkeit gibt, zum Beispiel seine Silberne Hochzeit in den Vereinsräumen zu feiern, ist der Verein nicht der Veranstalter, sondern das einladende Ehepaar. Dieses ist für den Ablauf der Feier zuständig und muss mögliche Gefahrenquellen beseitigen. Wenn der Gabentisch schlecht zusammengeschraubt ist und einem Gast auf die Füße fällt oder wenn die Servicekraft den Rotwein auf den Anzug eines Gastes verschüttet, richten sich die Schadensersatzansprüche gegen die Gastgeber und nicht gegen den Verein.
Wichtig: die Privathaftpflichtversicherung
Jeder sollte diesen wichtigen Versicherungsschutz haben. Die Privathaftpflichtversicherung schließt die Veranstaltung von privaten Feiern im üblichen Rahmen in aller Regel mit ein. Aber auch die Gäste sollten an diese wichtige Versicherung denken. Schnell hat man einem anderen Gast den Kaffee über die Hose gegossen oder beim allzu temperamentvollen Tanz die Brille von der Nase gestoßen.
Haben Sie noch keine Privathaftpflichtversicherung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne. Hier außerdem weitere Informationen.