sid

Oktober 2024

ARAG

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.

Der zwischen Ihrem Landessportbund/Landessportverband und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Soziales Engagement der Vereine:

Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisation des Vereinsbetriebes:

Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.

Sport für Vereinsmitglieder:

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Erweiterung Sport-Unfallversicherung: Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebene Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, z.B. auf dem Hometrainer. Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmungen“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Tätigkeiten auf  der Vereinsanlage:

Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen:

Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.

Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag:

Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.

Ihr zuständiges Versicherungsbüro finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de.

Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag Ihres Landessportbundes bzw. Landessportverbandes über das jeweilige Merkblatt und Erklärvideo.