Auch im Jahr 2020 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg zweckgebundene Mittel zur Umsetzung des Aktionsplanes „Inklusion und Sport“ zur Verfügung. Es werden ganzjährig Maßnahmen zum Aufbau neuer inklusiver Sportgruppen gefördert. Eine Gruppe zählt als inklusive Sportgruppe, wenn der Anteil der Teilnehmer*innen mit und ohne Behinderung jeweils mindestens 25% beträgt.
Für die dauerhaft, verstetigten Gruppen ist die Antragsfrist aufgrund der aktuellen besonderen Situation auf den 30. Mai 2020 verlängert worden.
Zudem können Maßnahmen zur Qualifizierung, wie sportartspezifische und sportartübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen, bezuschusst werden. Außerdem werden inklusive Sportveranstaltungen unterstützt. Anträge hierfür müssen 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Es können Anträge von Hamburger Sportfachverbänden und Mitgliedsvereinen gestellt werden.
Links: Alle weiteren Informationen, Richtlinien, Anträge
Quelle: www.hamburger-sportbund.de