Der Senat hat erste Lockerungen des Sportverbots im Land Bremen beschlossen. Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung ist es möglich, Freiluftsportanlagen seit 25. April wieder zu nutzen, wenn die entsprechenden Regelungen des bestehenden Kontakt- und Versammlungsverbots (§ 5+6 Corona-Verordnungen) sowie geltende Hygiene-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. Menschenansammlungen auf Sportanlagen bleiben verboten.
Der Landessportbund begrüßt die Lockerungen für den Vereinssport per Allgemeinverfügung und steht bilateral im Dialog mit dem Ordnungsamt, um spezifische Fragen der Vereine und Verbände zu klären. Für die Nutzer der Freiluftsportanlagen gelten die Regelungen des Kontakt- und Versammlungsverbots (§ 5+6 Corona-Verordnungen) für das Land Bremen. Kontaktloser bzw. kontaktarmer Sport auf Freiluftanlagen ist demnach nur individuell oder zu zweit bzw. im Familienverbund möglich. In einem Info-Schreiben listet das Sportamt Bremen nützliche Hinweise für Vereine zum Umgang mit den Auflagen für den Freiluftsport in Zeiten der Coronakrise auf.
Der LSB Bremen vertraut darauf, dass seine Mitgliedsorganisationen und Übungsleiter die neuen Regelungen bei der Planung und Durchführung ihrer Übungsstunden auf den Freiluftsportanlagen berücksichtigen. Neben der Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der behördlichen Auflagen im Rahmen des Kontaktverbots appelliert der LSB, die vom DOSB aufgestellten Leitplanken für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Corona-Zeiten zu verinnerlichen und genauestens zu befolgen.
„Die Freigabe der Freiluftsportanlagen ist ein ganz wichtiges und positives Signal für die Vereine in Bremen und Bremerhaven. Angesichts der fortschreitenden Coronavirus-Pandemie ist es jedoch elementar, dass bei der Nutzung der Sportanlagen die geltenden Hygiene- und Verhaltensvorschriften genauestens befolgt werden. Es wäre fatal, wenn die gelockerten Bestimmungen dazu führen, dass die Infektionszahlen steigen und die Maßnahmen unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden müssen“, erklärt LSB-Präsident Andreas Vroom.
Sportartspezifische Übergangsregeln – Beschluss der Sportministerkonferenz
Der DOSB hat der Politik gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen einen klar strukturierten Weg aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der DOSB-Leitplanken und der sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände ein verantwortungsvolles Sporttreiben wieder möglich ist. Die Sportminister*innen der Länder haben sich einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden und einen entsprechenden Beschluss gefasst, der als Grundlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder dienen soll.
Soforthilfe für Sportvereine
Der Senat hat ein Soforthilfeprogramm für den organisierten Sport in Bremen und Bremerhaven gestartet. Der „Sondertopf Sport“ soll die Corona-bedingten Ausfälle der Vereine abfedern. Sportvereinen im Land Bremen, die Mitglied im Landessportbund sind, wird bei Einnahmeausfällen ein einmaliger Zuschuss von bis zu 5000 Euro gewährt. Die Anträge für das Soforthilfeprogramm des Senats stehen hier zum Download bereit.
Service-Infos zur Coronakrise
Der Landessportbund hält seine Mitgliedsorganisationen sowohl über spezielle Serviceseiten als auch per Newsletter und E-Mail auf dem Laufenden. In einem Appell hat der Landessportbund zur Solidarität mit den Sportvereinen aufgerufen. Grundlegende Informationen zum Umgang mit Covid-19 bieten die DOSB-Webseite sowie das Robert-Koch-Institut. Die Städte Bremen und Bremerhaven haben zudem eigene Service-Portale zur Corona-Pandemie angelegt.
Informationen zum Versicherungsschutz für die LSB-Mitgliedsvereine in Zeiten der Coronakrise gibt es hier. Außerdem hat der LSB wichtige Infos zum Vereinsrecht, zur Gültigkeitsdauer und der Beantragung von Übungsleiterlizenzen und zum Thema GEMA-Gebühren zusammengefasst.
Quelle: www.lsb-bremen.de