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April 2024

Landessportbünde

Die Sommerferien stehen bevor und viele Sportvereine und -verbände überlegen, was aus ihren Planungen für Ferienfreizeiten, Trainingslager und ähnliche Formate werden soll. Im Sinne des Infektionsschutzes gilt es dabei aktuell allerdings einige Besonderheiten zu beachten. LSB und SJS stellen hierfür exemplarisch ein Hygienekonzept zur Verfügung.

Mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni sind Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in Sachsen wieder möglich geworden. In § 4 Abs. 6 heißt es: „Maßnahmen der Familien-, Kinder-und Jugenderholung dürfen mit einem eigenen Hygienekonzept und den Regelungen des Hygienekonzeptes der jeweiligen Einrichtung durchgeführt werden.“ In Verbindung mit den Bestimmungen in § 5 (Hygieneregeln für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe) der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes besteht dabei jedoch die Pflicht, diese Hygienekonzepte bei der zuständigen kommunalen Behörde einzureichen.

Für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sind demnach folgende Hygieneregeln zu beachten:

  • Die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Betreuer soll die örtlichen Gegebenheiten und die Abgrenzbarkeit der Gruppen berücksichtigen.
  • Die Maßnahmen sind in festen Gruppen durchzuführen, Kontakte zu anderen Gruppen oder Einzelpersonen sind möglichst zu vermeiden.
  • Das Hygienekonzept des Veranstalters ist unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts der Beherbergungsstätte zu erstellen.

Was bedeutet das für Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden?

Sportvereine sind zunächst in der Regel keine Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Vom Sozialministerium Sachsen heißt es jedoch auf LSB-Nachfrage: „Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) definieren sich unabhängig eines Fördermittelbescheides oder einer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Zuordnung zum SGB VIII ist immer dann gegeben, wenn Aufgaben nach diesem Buch wahrgenommen werden. Dazu gehört z. B. auch die übergeordnete Zielstellung des § 1 Abs. 2 und 3 SGB VIII. Ferienfreizeiten von Sportvereinen mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen erscheinen geeignet, der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 SGB VIII zugerechnet zu werden. Damit finden die Regelungen gemäß § 4 Abs. 6 SächsCoronaSchVO sowie Nr. II.5. der Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen Anwendung. Demzufolge sind die Hygienekonzepte der zuständigen kommunalen Behörde, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Maßnahme durchgeführt wird, zur Kenntnis zu geben. Eine Genehmigungspflicht besteht hingegen nicht.“

Demnach müssen Sportvereine und -verbände für ihre Ferienfreizeiten, Zeltlager oder ähnliche Formate zwingend ein Hygienekonzept bei der zuständigen kommunalen Behörde einreichen. Dieses sollte auch das Hygienekonzept der Beherbergungsstätte berücksichtigen. Die Sportjugend Sachsen hat als Empfehlung und Orientierung ein exemplarisches Hygienekonzept für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen im Sport erarbeitet. Jeder Verein oder Verband sollte es für seine Zwecke prüfen sowie auf seine individuellen Gegebenheiten anpassen und anwenden.

Ein klassisches Trainingslager, bei dem im Gegensatz zu Ferienfreizeiten nicht die Kinder- und Jugenderholung, sondern die sportliche Entwicklung im Mittelpunkt steht, ist im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung keine Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Bei der Durchführung solcher Veranstaltungen gelten dementsprechend die aktuellen Regelungen für den allgemeinen Sportbetrieb. Dementsprechend ist es zwar notwendig, im Vorfeld des Trainingslagers ein Hygienekonzept zu erstellen – das Dokument muss jedoch nirgendwo eingereicht werden.

Sofern die Ferienfreizeiten oder Trainingslager außerhalb Sachsens stattfinden, gelten die spezifischen Regelungen anderer Bundesländer bzw. Staaten. Gleiches gilt für An- und Abreisen bzw. Transportwege.

Landessportbund und Sportjugend Sachsen wünschen allen Sportvereinen und -verbänden in Zeiten der Corona-Pandemie viel Erfolg bei der Umsetzung sportlicher Ferienfreizeiten, Zelt- oder Trainingslager. Den ehrenamtlichen Verantwortungsträgern gilt in dieser Zeit ein besonders großer Dank für ihr Engagement im Sport sowie insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Für Fragen zum Thema stehen Dr. Hendrik Pusch unter 0341-2163182 und Thomas Buchmann unter 0341-2163176 gerne zur Verfügung.

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Das nachfolgende Konzept dient lediglich als Orientierung für Sportvereine und -verbände und ist nicht als verpflichtendes Konzept zu verstehen.

Quelle: www.sport-fuer-sachsen.de