sid

März 2024

ARAG

Sie planen eine öffentliche Veranstaltung und melden sie bei der Behörde an. Diese wird höchstwahrscheinlich von Ihnen eine Bestätigung über den bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutz verlangen. Es ist also sinnvoll, die Versicherungsbestätigung gleichzeitig mit der Anmeldung einzureichen. Das Versicherungsbüro stellt Ihnen die Bestätigung gerne aus.

Folgende Informationen werden zur Ausstellung einer Haftpflicht-Versicherungsbescheinigung benötigt: Name und Mitgliedsnummer des Vereins sowie Art und Datum/Dauer der Veranstaltung. Wenn die Bescheinigung nicht an die bekannte Vereinsanschrift gehen soll, weisen Sie bitte darauf hin. Falls es besonders schnell gehen soll, kann die Bescheinigung auch per Flixcheck an eine E-Mail-Adresse oder aufs Handy geschickt werden.

Die Bescheinigung nach § 29 StVO

Behörden erwarten zunehmend oft eine Versicherungsbestätigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO). Kein Problem, das Versicherungsbüro kann diese gerne auch ausfertigen. Es ist ratsam, bei der Behörde zu klären, ob diese besondere Form der Bestätigung erwartet wird oder nicht. Das erspart Ihnen möglichweise, diese spezielle Bescheinigung noch einmal nachfordern zu müssen.

Sie wollen auf „Nummer sicher“ gehen?

Manche Vereinsvorstände wollen ganz einfach nur geklärt haben, ob ihre Veranstaltung versichert ist oder nicht. Das Versicherungsbüro prüft das gerne und macht Sie gegeben falls auf sinnvolle Zusatzversicherungen aufmerksam. Die Versicherungsbescheinigung wird vom Versicherungsbüro auch gerne ausgefertigt, wenn sie zur Sicherheit des Vorstands dient und im Aktenordner verschwindet.

Die Kontaktdaten

Sie erreichen Ihr Versicherungsbüro auf vielen Wegen. Die Homepage der ARAG Sportversicherung hilft weiter -> www.ARAG-Sport.de