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April 2024

ARAG

Die finanziellen Mittel bei vielen Vereinen sind knapp. Deshalb gründen immer mehr Sportvereine auch aus steuerlichen Gesichtspunkten einen Förderverein.

Fördervereine sammeln Geld und setzen es ein, beispielsweise für neue Sportgeräte. Sie unterstützen aber auch aktiv die Tätigkeiten des geförderten Vereins, indem sie Veranstaltungen für den Mutter-Verein organisieren. Doch was ist, wenn dabei ein Schaden entsteht? Wichtig zu wissen ist: Fördervereine sind in der Regel keine Mitglieder im jeweiligen LSB/LSV! Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung.

Wer haftet im Förderverein, wenn etwas passiert?

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Bundesbürger, Schäden an Leib und Besitz zu ersetzen, die er anderen, sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, zugefügt hat. Jeder ist gesetzlich haftpflichtig. Für Schäden, die Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Fördervereins Dritten zufügen, muss der Förderverein mit seinem gesamten Vermögen aufkommen! Jetzt könnte man denken, dass der Schädiger über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Es ist aber so, dass diese bei Schäden nur eintritt, wenn in der Privatpolice des Schadenverursachers ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert sind.

Wer kann mir bei Versicherungsfragen zu meinem Förderverein helfen?

Gehen Sie auf Nummer Sicher und schließen für Ihren Förderverein eine Haftpflichtversicherung ab! Gut abgesichert fördert es sich doch auch viel besser! Als Partner des LSB/LSV beantworten Ihnen die Mitarbeiter der ARAG Sportversicherung gerne persönlich Ihre Fragen. Im jeweiligen Haus des Sports sind wir mit einem Versicherungsbüro vor Ort präsent. Rufen Sie dort an oder informieren Sie sich auch unter www.arag-sport.de.