Herbert H. blickt traurig aus seinem Krankenhauszimmer. Gestern Abend hatte er sich noch maßgeblich an den Aufräum- und Wartungsarbeiten für den kommenden Winter rund um das Vereinsheim beteiligt. Nun lag er mit einem Oberarmbruch im Krankenhaus.
Gemeinsam mit den übrigen Helfern hatte der 48-jährige zweite Vorsitzende des Sportvereins beim offiziell vom Verein angesetzten Aufräum- und Dreck-Weg-Tag angepackt.
Die fleißigen Vereinsmitglieder reinigten die Dachrinnen des Vereinsheims, mähten ein letztes Mal für dieses Jahr den Rasen und verstauten sämtliche Sport- und anderweitige Gegenstände ordentlich in den vorgesehenen Schränken und Schubladen.
Auch die defekte Glühbirne am Eingang des Vereinsheims sollte ausgetauscht werden. Gesagt, getan: Hierzu hatte Herbert H. die Leiter aus dem Keller des Vereinsheims geholt und fachgerecht aufgestellt. Doch dann war es passiert:
Während des Einsetzens der neuen Glühbirne verlor er das Gleichgewicht auf der Leiter und fiel herunter. Bei dem Versuch, sich auf dem Boden abzufangen, brach sich Herbert den rechten Arm.
In der Klinik wurde der Arm gleich operativ versorgt, aber Herbert H. würde seinen Beruf sechs Wochen lang nicht ausüben können.
Wie half die ARAG?
Bereits kurz nach dem Unfall hatte sich der erste Vorsitzende des Vereins mit dem Verunglückten in Verbindung gesetzt und ihn darüber informiert, dass er als Vereinsmitglied gut versichert ist. Beide Vorstandsmitglieder füllten die Schadenmeldung für Unfallschäden aus und reichten diese dem Versicherungsbüro ihres Landessportbundes / Landessportverbandes ein.
Herbert H. erhielt Leistungen aus der Sport-Unfallversicherung der Sportversicherung. Aufgrund seiner schweren Armverletzung mit einer auf Dauer verbleibenden Funktionsbeeinträchtigung erhielt er zudem eine Invaliditätsleistung.
Künftig will er einen etwas größeren Bogen um Leitern machen. Aber bei dem nächsten Aufräumtag ist er auf jeden Fall wieder mit dabei.
Die Details zu unseren Leistungen finden Sie unter www.ARAG-Sport.de.
Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen aber auch gerne Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB/LSV.