sid

April 2024

ARAG

Die Corona-Pandemie führt zur Stilllegung des Sportbetriebs der Vereine. Um einen Ausgleich zu schaffen, bieten viele Vereine ihren Mitgliedern Online-Sportangebote an. Was ist, wenn ein Nichtmitglied an diesen Online-Sportangeboten teilnimmt?

Die ARAG Sportversicherung ist auch hierbei auf der Seite der Sportvereine. Falls ein Verein eine Nichtmitgliederversicherung vereinbart hat, besteht der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder auch bei Online-Sportangeboten. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Es handelt sich um ein offiziell vom Verein veranstaltetes/durchführtes Online-Sportprogramm mit einem im Vorfeld definierten Zeitrahmen (Beginn und Ende).
  • Der Kurs/das Onlineprogramm findet unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers statt, der vom Verein beauftragt ist.
  • Das Nichtmitglied ist dem Verein als Teilnehmer des Online-Angebots bekannt und hat sich dazu vorher angemeldet.

Schadenfälle, die einem Nichtmitglied während der privaten Sportausübung zustoßen, sind nicht versichert. Dazu zählt zum Beispiel auch der Unfallschaden beim Nachmachen von Übungen, die in einem vom einem Verein auf seiner Homepage veröffentlichen Video/Stream gezeigt werden.

Diese Regelung ist erst einmal bis zu dem Zeitpunkt befristet, bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Falls Sie Interesse an einer Nichtmitgliederversicherung haben, finden Sie auf der Homepage weitere Informationen. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne.