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Dezember 2024

ARAG

Eine eigene Website ist was Feines. Hier stellen Sie Ihren Verein und Ihre Angebote vor – eine klasse Werbung für potenzielle Neu-Mitglieder. Aber auch für die „alten Hasen“ unter den Mitgliedern bietet die Website interessante Informationen und hilft, das Vereinsleben zu gestalten. Neben einem schicken Design und ansprechenden Texten ist es wichtig, alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wer da keinen Fachmann an der Hand hat, kommt schnell ins Schwimmen und kassiert im schlimmsten Fall eine teure Abmahnung.

Mal ehrlich? Könnten Sie diese Fragen zu Ihrer Website beantworten?

  • Werden Namens- und Kennzeichnungsrechte der Domain verletzt?
  • Sind Verlinkungen zulässig?
  • Werden die Urheberrechte bei Texten und Bildern beachtet?
  • Ist die Übereinstimmung von Impressum und Datenschutzbelehrung mit dem Telemediengesetz und der Dienstleistungs- und Informationspflichten-Verordnung gewährleistet?
  • Besteht die Vereinbarkeit von Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung mit §§ 312 ff. BGB?

Sie wissen es nicht 100%ig? Wir haben die Lösung: Nach unserem Web-Check sind Sie auf der sicheren Seite. Spezialisierte Anwälte prüfen dabei die Rechtssicherheit Ihrer Vereins-Website. Das Ergebnis bekommen Sie anschließend schriftlich in Form eines Gutachtens zur Verfügung gestellt.
Und das Beste: Der Web-Check ist selbstverständlicher Bestandteil des ARAG Cyber-Schutzes, der im Falle eines Online-Angriffs hilft, Ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren, beim Krisenmanagement unterstützt, Rückhalt vor Gericht bietet und Ihren Verein vor den finanziellen Folgen schützt.

Melden Sie Ihren Bedarf einfach in Ihrem Versicherungsbüro an – wir stellen dabei sicher, dass die versicherten Kosten ausreichen – einfacher geht’s nicht!

>Jetzt zum ARAG Cyber-Schutz informieren

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