Man kann sich gut vorstellen, dass schwerste Verbrennungen beim Grillen keine Seltenheit sind. Besonders gefährdet sind Kinder, denen die Erfahrung und das Urteilsvermögen beim Umgang mit Feuer fehlt.
Die häufigsten Unfall- und Schadenursachen – und wie man sie verhindert
Grillgerät: Kaufen Sie ein stabiles, standsicheres Grillgerät. Zudem sollte der Grill gut verarbeitet sein und keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen. Sichere Geräte tragen das Zeichen DIN EN 1860-1 (gültig seit 2003) oder DIN 66077 (ältere Modelle). Optimal ist der Grill auch mit einem GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) versehen.
Brennstoff: Bei den meisten Grills handelt es sich um Holzkohlegrills. Bei der Auswahl der Holzkohle sollte Wert auf gute Qualität gelegt werden, die Kohle sollte frei von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen sein. Grillkohle trägt in der Regel ebenfalls ein Prüf- und Überwachungszeichen: Seit 2005 gilt die Norm DIN EN 1860-2.
Anzündhilfen: Verwenden Sie niemals Brennstoffe wie Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder Benzin als Anzündhilfe. Diese gefährlichen Stoffe haben schon sehr oft zu schwersten Brandverletzungen geführt. Aufschriften wie „geprüft“, „entspricht DIN…“ oder „für Camping“ lassen keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der Anzündhilfen zu.
Sichere Anzündhilfen tragen seit 2003 das Zeichen DIN EN 1860-3. Diese geprüften Anzündhilfen können weder verpuffen noch explodieren. Darüber hinaus wirken sie sich auch nicht auf den Geschmack des Grillguts aus.
Der richtige Standort: Stellen Sie den Grill niemals in Innenräumen oder unter Regen- bzw. Sonnenschirmen auf. Kohlenmonoxyd-Vergiftungen können lebensgefährlich sein. Stellen Sie Ihren Grill auf ebenen, nicht entflammbaren Untergrund, und sorgen Sie dafür, dass er nicht umkippen kann. Der Grillplatz sollte windgeschützt sein, damit keine Asche umherfliegt. Brennbare Gegenstände gehören grundsätzlich nicht in Grillnähe.
Am besten stellen Sie einen Eimer mit Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher in die Nähe, um Stichflammen oder heruntergefallene glühende Holzkohle sofort löschen zu können. Notfalls tut es auch der Gartenschlauch.
Beginnen Sie ca. 30 Minuten, bevor Sie das Grillgut auflegen möchten, mit dem Anheizen, nicht erst dann, wenn alle hungrig um den Tisch versammelt sind.
Damit Ihr Feuer schnell in Gang kommt, gibt es ein paar einfache Tricks:
!!! Ganz wichtig: Kinder nie unbeaufsichtigt in die Nähe des Grills lassen !!!
Kinder sind neugierig und stehen gerne nahe am Grill. Sie können die Gefahr nicht einschätzen und dabei schwerste Verbrennungen, vor allem im Gesicht, davontragen, deren Behandlung langwierig und schmerzhaft sein kann. In der Folge leiden die Kinder ihr ganzes Leben lang an trockener, kälteempfindlicher Haut mit Juckreiz und Spannungsgefühl oder sogar an entstellenden Narben.
Deshalb lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills! Halten Sie sie mindestens zwei bis drei Meter vom Grillfeuer fern, am besten mit einer Barriere. Erklären Sie den Kindern, warum der heiße Grill gefährlich ist und gehen Sie mit gutem Beispiel voran.
Lassen Sie glühende Holzkohle immer vollständig im Grillgerät und nie auf dem Rasen oder auf Beeten ausglühen und auskühlen. Man sieht es den Kohleresten nicht an, dass sie oft noch Tage später eine Gefahr darstellen können. Immer wieder ziehen sich Kinder schwerste Verbrennungen zu, weil sie in die Glut greifen oder hineintreten. Löschen Sie die Restglut mit Sand und leeren Sie diese wegen der Gefahr von Schwelbränden auf keinen Fall in den Abfalleimer oder die Mülltonne.
Soforthilfe bei Verbrennungen
Halten Sie bei Verbrennungen das verbrannte Körperteil sofort minutenlang unter fließend kaltes Wasser. Reißen Sie mit der Haut verklebte Kleidung nicht ab. Tragen Sie keinen Puder und keine Salben auf und verwenden Sie keine „Hausmittel“. Decken Sie die verbrannte Stelle mit einem sauberen Tuch ab und suchen Sie sofort den Arzt auf oder rufen Sie den Notarzt.
Ein paar Worte zur rechtlichen Seite
Nach ständiger Rechtsprechung ist Grillen im Garten, auf Terrassen oder dem Balkon erlaubt, solange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Ein Hamburger Amtsgericht urteilte: „Wer in einem Mietshaus wohnt, darf auf seinem Balkon keine Grillparty veranstalten, wenn sich die Nachbarn durch Rauch und Geruch belästigt fühlen.“
Das Amtsgericht Bonn sprach folgendes Urteil: „Von April bis September dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern einmal im Monat auf ihrem Balkon grillen, jedoch nicht über offenem Holzkohlefeuer und auch nicht spontan. Nachbarn, die durch das Grillen belästigt werden könnten, müssen 48 Stunden vorher informiert werden.“
In freier Natur ist das Grillen nur auf öffentlichen Grillplätzen gestattet. Diese können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.