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April 2024

Sport und Verein
Sommerzeit ist Grillzeit. Der Barbeque-Abend erfreut sich nicht nur im privaten Kreis, sondern auch im Vereinsleben großer Beliebtheit. Doch – auch beim Grillen ist Vorsicht geboten! Fehler beim Anzünden oder beim Betreiben des Grills können fatale Folgen haben. Die Flammen, die aus dem Grill schlagen, haben eine Temperatur von circa 800 Grad Celsius; Glut und Rost bringen es auf 500 Grad und das Gehäuse eines Metallgrills ist ungefähr 400 Grad heiß.

Man kann sich gut vorstellen, dass schwerste Verbrennungen beim Grillen keine Seltenheit sind. Besonders gefährdet sind Kinder, denen die Erfahrung und das Urteilsvermögen beim Umgang mit Feuer fehlt.

Die häufigsten Unfall- und Schadenursachen – und wie man sie verhindert

Grillgerät: Kaufen Sie ein stabiles, standsicheres Grillgerät. Zudem sollte der Grill gut verarbeitet sein und keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen. Sichere Geräte tragen das Zeichen DIN EN 1860-1 (gültig seit 2003) oder DIN 66077 (ältere Modelle). Optimal ist der Grill auch mit einem GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) versehen.

Brennstoff: Bei den meisten Grills handelt es sich um Holzkohlegrills. Bei der Auswahl der Holzkohle sollte Wert auf gute Qualität gelegt werden, die Kohle sollte frei von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen sein. Grillkohle trägt in der Regel ebenfalls ein Prüf- und Überwachungszeichen: Seit 2005 gilt die Norm DIN EN 1860-2.

Anzündhilfen: Verwenden Sie niemals Brennstoffe wie Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder Benzin als Anzündhilfe. Diese gefährlichen Stoffe haben schon sehr oft zu schwersten Brandverletzungen geführt. Aufschriften wie „geprüft“, „entspricht DIN…“ oder „für Camping“ lassen keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der Anzündhilfen zu.

Sichere Anzündhilfen tragen seit 2003 das Zeichen DIN EN 1860-3. Diese geprüften Anzündhilfen können weder verpuffen noch explodieren. Darüber hinaus wirken sie sich auch nicht auf den Geschmack des Grillguts aus.

Der richtige Standort: Stellen Sie den Grill niemals in Innenräumen oder unter Regen- bzw. Sonnenschirmen auf. Kohlenmonoxyd-Vergiftungen können lebensgefährlich sein. Stellen Sie Ihren Grill auf ebenen, nicht entflammbaren Untergrund, und sorgen Sie dafür, dass er nicht umkippen kann. Der Grillplatz sollte windgeschützt sein, damit keine Asche umherfliegt. Brennbare Gegenstände gehören grundsätzlich nicht in Grillnähe.

Am besten stellen Sie einen Eimer mit Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher in die Nähe, um Stichflammen oder heruntergefallene glühende Holzkohle sofort löschen zu können. Notfalls tut es auch der Gartenschlauch.

Beginnen Sie ca. 30 Minuten, bevor Sie das Grillgut auflegen möchten, mit dem Anheizen, nicht erst dann, wenn alle hungrig um den Tisch versammelt sind.

Damit Ihr Feuer schnell in Gang kommt, gibt es ein paar einfache Tricks:

  • Schichten Sie die Holzkohle pyramidenförmig in der Mitte des Grillgeräts auf, legen Sie einige feste Grillanzünder zwischen die Kohle und zünden Sie die Grillanzünder mit extra langen Streichhölzern oder einem Stabfeuerzeug an. Ungeeignet sind Papier- oder kleine Holzreste. Sie sorgen nur für ein kurzes Auflodern der Flammen.
  • Mit einem Blasebalg können Sie das Durchglühen der Kohle beschleunigen. Pusten oder die „Methode mit dem Fön“ sind gefährlich, da es zu Funkenüberschlag kommen kann.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und zu gefährlichen Experimenten verleiten: Hungrige Gäste können Sie mit kleinen Vorspeisen zunächst zufriedenstellen.
  • Wenn Ihre Kohle gut brennt, ziehen Sie die Kohle-Pyramide vorsichtig mit der Grillschaufel zu einem gleichmäßigen Glutbett auseinander.
  • Wenn die Holzkohle von einer weißlichen Ascheschicht bedeckt ist, kann das Grillgut aufgelegt werden.
  • Wird das Grillgut zu früh aufgelegt, verbrennt es im offenen Feuer, es entsteht schadstoffhaltiger Rauch.
  • Tragen Sie nach Möglichkeit eine Grillschürze und Handschuhe. Benutzen Sie außerdem zu Ihrer Sicherheit ein langstieliges Grillbesteck.
  • Zum Nachlegen von Holzkohle nehmen Sie am besten eine Grillschaufel.
  • Wechseln Sie den Standort Ihres Grills nur dann, wenn er abgekühlt ist. Nur ein kalter Grill lässt sich gefahrlos tragen.

!!! Ganz wichtig: Kinder nie unbeaufsichtigt in die Nähe des Grills lassen !!!

Kinder sind neugierig und stehen gerne nahe am Grill. Sie können die Gefahr nicht einschätzen und dabei schwerste Verbrennungen, vor allem im Gesicht, davontragen, deren Behandlung langwierig und schmerzhaft sein kann. In der Folge leiden die Kinder ihr ganzes Leben lang an trockener, kälteempfindlicher Haut mit Juckreiz und Spannungsgefühl oder sogar an entstellenden Narben.

Deshalb lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills! Halten Sie sie mindestens zwei bis drei Meter vom Grillfeuer fern, am besten mit einer Barriere. Erklären Sie den Kindern, warum der heiße Grill gefährlich ist und gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

Lassen Sie glühende Holzkohle immer vollständig im Grillgerät und nie auf dem Rasen oder auf Beeten ausglühen und auskühlen. Man sieht es den Kohleresten nicht an, dass sie oft noch Tage später eine Gefahr darstellen können. Immer wieder ziehen sich Kinder schwerste Verbrennungen zu, weil sie in die Glut greifen oder hineintreten. Löschen Sie die Restglut mit Sand und leeren Sie diese wegen der Gefahr von Schwelbränden auf keinen Fall in den Abfalleimer oder die Mülltonne.

Soforthilfe bei Verbrennungen

Halten Sie bei Verbrennungen das verbrannte Körperteil sofort minutenlang unter fließend kaltes Wasser. Reißen Sie mit der Haut verklebte Kleidung nicht ab. Tragen Sie keinen Puder und keine Salben auf und verwenden Sie keine „Hausmittel“. Decken Sie die verbrannte Stelle mit einem sauberen Tuch ab und suchen Sie sofort den Arzt auf oder rufen Sie den Notarzt.

Ein paar Worte zur rechtlichen Seite

Nach ständiger Rechtsprechung ist Grillen im Garten, auf Terrassen oder dem Balkon erlaubt, solange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Ein Hamburger Amtsgericht urteilte: „Wer in einem Mietshaus wohnt, darf auf seinem Balkon keine Grillparty veranstalten, wenn sich die Nachbarn durch Rauch und Geruch belästigt fühlen.“

Das Amtsgericht Bonn sprach folgendes Urteil: „Von April bis September dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern einmal im Monat auf ihrem Balkon grillen, jedoch nicht über offenem Holzkohlefeuer und auch nicht spontan. Nachbarn, die durch das Grillen belästigt werden könnten, müssen 48 Stunden vorher informiert werden.“

In freier Natur ist das Grillen nur auf öffentlichen Grillplätzen gestattet. Diese können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.