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April 2024

Landessportbünde

Auch NRWs Sportvereine sind von der Flutkatastrophe stark betroffen. Reitanlagen, Tennis- und Fußballplätze sowie Wassersportanlagen (jeweils inkl. Nebengebäude) hat das Hochwasser zerstört.

Inwischen wurden dem Landessportbund NRW rund 200 Schäden gemeldet, darunter zahlreiche Totalschäden. „Hierbei handelt es sich um komplette Sportgelände, die zerstört wurden. Das ist natürlich die Existenz für den Sportverein, ohne die er einfach nicht agieren kann“, so LSB-Präsident Stefan Klett.

Um wie viele Schäden es sich in den betroffenen Sportvereinen in NRW wirklich handelt, ist noch unklar. Natürlich ist der Landessportbund weiterhin dabei, zusammen mit den Fachverbänden und den Stadt- und Kreissportbünden der betroffenen Städte und Kreise Informationen zusammenzutragen. Zusätzlich soll ein Fragebogen Klarheit bringen.

Fragebogen zu den Hochwasserschäden

Mit einem Online-Fragebogen an alle Vereine in den von der Katastrophe betroffenen Gebieten wollen wir versuchen, das Bild zu schärfen, um für unsere Gespräche mit Bund und Land über Hilfen zum Wiederaufbau der Sportinfrastruktur möglichst klare Informationen zu haben.

Hilfsfonds über 500.000 Euro zur Bewältigung aktuter Notlagen

Zur Bewältigung besonderer akuter Notlagen hat der Landessportbund NRW aus Eigenmitteln einen Hilfsfonds von 500 TSD Euro aufgelegt. Dieser kann von Vereinen, Bünden und Verbände mit Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten zugutekommen.

Kontodaten: Landessportbund NRW, Verwendungszweck: Hochwasserhilfe, IBAN: DE66 3508 0070 0214 6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.

Zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet

Sportvereine in NRW, die Beratungs- und/oder finanziellen Unterstützungsbedarf haben, können sich an die zentrale E-Mail-Adresse hochwasserhilfe-sport@lsb.nrw wenden. Der Landessportbund NRW ist bemüht, zeitnah alle Fragen zu beantworten.

Von Vereinen für Vereine

Die Menge von Hilfsangeboten für Opfer der Hochwasseropfer ist überwältigend. Auch im Sport nimmt die Zahl der unterschiedlichsten Hilfsangebote von Vereinen für Vereine oder von Einzelpersonen an Vereine oder Sportler*innen täglich zu. Der LSB NRW möchte den Weg zwischen Helfern und hilfsbedürftigen Vereinen möglichst kurz halten und bietet hierzu eine pragmatische Lösung an, um die Hilfesuche und die Hilfsangebote von Vereinen möglichst zu kanalisieren

Versicherungsschutz

Im Zuge der Hochwasserkatastrophe ergeben sich für Sportvereine viele Fragen rund um den Versicherungsschutz.
Die ARAG Sportversicherung bestätigt nun allen Vereinsmitgliedern Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages für Unfälle, die diese bei Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten des eigenen Vereinsgeländes erleiden, aber auch bei der Beteiligung am sozialen Engagement des eigenen Vereins im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe. Der Unfallversicherungsschutz gilt ebenso für die Helfer*innen, die mit anpacken.

Quelle: www.lsb.nrw