Landessportbünde
Nach Beschluss des Senats gilt laut aktueller Verordnung nun im SPORT seit Ende August folgendes:
- Jedem Sportverein steht es frei, 2G-Angebote (Indoor oder Outdoor) zu schaffen, es ist nur eine Möglichkeit und keine Pflicht
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen generell 2G-Angebote nutzen
Für Sportanlagen, Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im 2G-Zugangsmodell:
- Verzicht auf das Abstandsgebot
- Entfallen der kapazitären Begrenzung in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm)
- Abstandsgebot zwischen Sportgeräten entfällt
- Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
Für Sportveranstaltungen vor Publikum gilt im 2G-Modell:
- Verzicht auf das Abstandsgebot
- freie Anordnung der Sitz- und Stehplätze
- Verdopplung der Personenzahlgrenze in Innenräumen auf 1.300 und im Freien auf 2.000
- Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
- Bei nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen (Laufveranstaltungen und Radrennen) gilt im 2G-Zugangsmodell kein Abstandsgebot, keine Vorgaben zu den Startblöcken, keine Testpflicht sowie die Erhöhung der Teilnehmerzahl 750 Sportausübende
Grundlagen des 2G-Modells:
- Anbieter müssen ihre Teilnahme am Modell elektronisch anzeigen unter www.hamburg.de/zwei-g-zugangsmodell-anzeige, ein Betrieb im 2G-Zugangsmodell ist erst nach Übermittlung der Anzeige gestattet
- Der Zugang kann nur mit einem Nachweis (Impfpass, Genesenen-Nachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Zugangskontrolle müssen die Dienstleistungserbringer sicherstellen
- Die Nachweispflicht gilt auch für Anleitungspersonen, die sich in denselben Räumlichkeiten aufhalten
- Für Außenstehende muss deutlich gemacht werden, wer Zugang zu den Räumen hat
WICHTIG: Falls sich ein Verein gegen das 2G-Zugangsmodell entscheidet bleibt es weiterhin bei den bisherigen Einschränkungen und Regularien (Abstandsregelungen, Hygienevorgaben, Testpflicht nach §10h etc.).
Detailliertere Infos finden sich in der aktuellen Verordnung, die seit 28.08. online ist.
Quelle: www.hamburger-sportbund.de