Landessportbünde

Hamburger Sportbund: Hamburger Verordnung ermöglicht 2G für den Sport

September 2021

Nach Beschluss des Senats gilt laut aktueller Verordnung nun im SPORT seit Ende August folgendes:

Für Sportanlagen, Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im 2G-Zugangsmodell:

Für Sportveranstaltungen vor Publikum gilt im 2G-Modell:

Grundlagen des 2G-Modells:

WICHTIG: Falls sich ein Verein gegen das 2G-Zugangsmodell entscheidet bleibt es weiterhin bei den bisherigen Einschränkungen und Regularien (Abstandsregelungen, Hygienevorgaben, Testpflicht nach §10h etc.).

Detailliertere Infos finden sich in der aktuellen Verordnung, die seit 28.08. online ist.

Quelle: www.hamburger-sportbund.de