Der Aktionszeitraum für die Rheinland-Pfälzischen Fördertöpfe im Rahmen der Kampagne „COMEBACK DER GEMEINSCHAFT“ wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Anträge und Sachberichte müssen bis zum 15.01.2022 eingereicht werden.
Zuschuss Vereinsaktionen zur Mitgliedergeweinnung (500X400 EURO)
Hier wurde der ursprüngliche Aktionszeitraum vom 01.09. bis 30.11.2021 um einen Monat bis zum 31.12.2021 verlängert. Vereine, die erst im Dezember eine Vereinsaktion geplant haben, können diese also noch für eine Förderung einreichen. Antragsfrist ist damit der 31.12.2021, der Sachbericht zur Aktion muss bis zum 15.01.2022 vorliegen.
Nicht vergessen: Die Vereinsaktion muss in Verbindung mit der Kampagne „COMEBACK der GEMEINSCHAFT“ durchgeführt werden.
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ZUSCHUSS FÜR NEU GEWONNENE MITGLIEDER
Hier wurde der Aktionszeitraum ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert. Für alle Kinder im Alter zwischen 0 bis 10 Jahren, die in der Zeit vom 01.09.2021 bis 31.12.2021 im Verein Mitglied geworden sind, erhält der Verein eine Prämie in Höhe von 15 Euro je Kind. Vereine, die bereits einen Antrag nach der ehemaligen Frist (30.11.) gestellt haben, können ihre neuen Mitglieder von Dezember mit einem zweiten Antrag ebenfalls noch zur Förderung einreichen.
Der Antrag muss ebenfalls bis zum 15.01.2022 vorliegen.
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Quelle: www.sportbund-rheinland.de