Gleich zu Beginn des Gesprächs zollte Dr. Braun dem LSB, den Sportbünden und den Vereinen Dank und Respekt für die Unterstützung der Landesregierung in der Pandemie. Trotz schwierigster Rahmenbedingungen sei es gemeinsam gelungen, gerade gegen Ende des letzten Jahres die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Genau hierauf müsse auch in den kommenden Monaten der Fokus liegen. Für eine weitere Unterstützung der Mitgliedergewinnungskampagne des Sports wollen sich B90/Die Grünen ebenso stark machen wie für Schwimmlernkurse – z.B. aus dem Corona-Aufholprogramm des Bundes – oder das Inklusionslotsen-Projekt des LSB, ein Modellprojekt für mehr Inklusion im Sport.
LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick bedankte sich für die Bereitschaft der Unterstützung ebenso wie für die ersten Haushaltszuwächse im Sport seit über 15 Jahren. Gleichzeitig warb er schon jetzt, dass auch im Doppelhaushalt der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden müsse, um so einerseits das klassische Kerngeschäft – Übungsleiterbezuschussung, Fachverbandsförderung, Nachwuchsförderung, Digitalisierung der Verwaltung – finanzieren, aber auch um die langfristige Ausfinanzierung des Rahmenstellenplans sicherstellen zu können.
Daniel Köbler sprach sich für eine Reform des Sportfördergesetzes aus und zeigte Verständnis für die Position des LSB, dass die Festbetragsfinanzierung eine sinnvolle Alternative zur jetzigen Fehlbedarfsfinanzierung sein kann. Auch die Rolle des Instituts für Sportstättenentwicklung als möglicher strategischer Unterstützer und Berater im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau von Sportstätten im Ahrtal gilt es sehr zeitnah genauestens zu prüfen. Zum Abschluss des sportpolitischen Austauschs sensibilisierten die Vertreter des Sports für einen differenzierten Umgang des Begriffes eSport im Zusammenhang mit der in den Wahlprogrammen geforderten Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Virtuell gestützte sportliche Aktivitäten – z.B. Rennradtraining auf der Rolle in virtuellen Welten – sind als Sport anzuerkennen; Computerspiele wie FIFA, die eine reale Sportart abbilden, können zwar dazu dienen, Kinder mit dem Sportverein und Bewegung in Verbindung zu bringen, sind aber kein Sport und sollten im Verein nur gemeinnützigkeitsunschädlich angeboten werden. Ganz und gar nicht unter die Rubrik „gemeinnützig“ dürfen aus Sicht des Sports alle anderen Konsolenspiele fallen, die auch aus ethischen und moralischen Gründen nicht mit den Werten des Sports vereinbar sind.
Quelle: www.lsb-rlp.de