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April 2024

Landessportbünde

Die Corona-Pandemie wird auch in diesem Jahr den organisierten Sport vor große finanzielle Belastungen stellen. Wettkampf und Training können nur eingeschränkt durchgeführt werden, niemand kann derzeit seriös vorhersagen, wann sich die Situation entspannen wird.

Vor diesem Hintergrund weist der Sportbund Rheinland seine Vereine darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung das Hilfsprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ über den 31. Dezember 2021 hinaus nochmals verlängert hat.

Das Programm wurde auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns im Mai 2020 geschaffen, um Vereine vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Es bietet Soforthilfen, die – bei entsprechendem Nachweis – nicht zurückgezahlt werden müssen. Gelder können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare. Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen.

Insgesamt stellt die Landesregierung zehn Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung. „Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Bekanntgabe der Verlängerung des Hilfsprogramms.

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Quelle: www.sportbund-rheinland.de